Links überspringen

Neue KfW-Förderung fürs klimafreundliche Haus

Der Staat möchte klimafreundliches Wohnen noch attraktiver machen. Deshalb ist im Juli 2021 ein neues Förderprogramm gestartet. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ersetzt die bisher gültige KfW-Förderung.

Planen Sie den Bau oder Kauf eines energieeffizienten Hauses oder möchten Sie Ihr Haus klimafreundlich sanieren? Dann können Sie Energieverbrauch und damit die Energiekosten langfristig niedrig halten. Gleichzeitig profitieren Sie von der höheren KfW-Förderung.

Erfahren Sie in diesem Beitrag, was sich ändert, welche neuen Förderprogramme es gibt und was Sie berücksichtigen müssen, wenn Sie die neue KfW-Förderung beantragen.

Das sind die wichtigsten Änderungen der neuen KfW-Förderung

Seit dem 01. Juli 2021 gibt es die neuen KfW-Förderprogramme für energieeffizientes Sanieren und Bauen. Der Bund möchte mit den neuen Förderprogrammen den Anreiz für Bauleute oder Eigentümer von Immobilien erhöhen, energieeffizient zu bauen oder zu sanieren und auf erneuerbare Energien zu setzen. Insbesondere in Zeiten steigender Baustoffpreise lohnt sich eine zusätzliche Förderung.

KfW-Förderung, glückliche Familie im Grünen vor modernem Haus

Wenn Sie eine KfW-Förderung beantragen, winken Ihnen nun deutlich höhere Fördersummen und zudem niedrigere Zinsen.

Das sind die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Mit dem neuen BEG-Programm sind KfW-Kredite mit höheren Förderbeträgen von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit und einem Tilgungszuschuss von bis zu 50 % möglich.
  • Ab dem 01.07.2021 ist ein Experte für die energieeffiziente Planung und Baubegleitung verpflichtend.
  • Für die energetische Baubegleitung bekommen Sie nun eine höhere Förderung. Für Einzelmaßnahmen erhalten Sie beispielsweise 50 % von maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit gefördert.
  • Mit der BEG wird das Sanieren von jüngeren Gebäuden gefördert. Die Bauanzeige oder der Bauantrag müssen nur noch fünf Jahre erfolgt sein, bevor Sie die Förderung beantragen.
  • Anspruch auf die neue BEG haben neben Privatleuten nunmehr auch Unternehmen und andere juristische Personen.
  • Wichtig: Die KfW-Förderung müssen Sie stellen, BEVOR Sie Ihr Bau- oder Sanierungsprojekt beginnen. Erteilen Sie keinen Auftrag und unterzeichnen Sie keinen Vertrag, bevor Sie nicht die Förderung bei der KfW beantragt haben.

Die neuen BEG-Programme zur KfW-Förderung für ein klimafreundliches Haus

Bisher gab es verschiedene Programme für energieeffizientes Bauen und Sanieren und für die Nutzung erneuerbarer Energien. Diese sind nun in drei Programmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst. Fördermittel bekommen Sie wie bisher dann, wenn Sie ein klimafreundliches Haus bauen oder kaufen oder ein bestehendes Haus zu einem effizienten Haus sanieren. Die Höhe der KfW-Förderung hängt davon ab, welche Effizienzhausklasse Ihr Haus hat.

Bisher gab es fürs Bauen oder Sanieren eines energieeffizienten Hauses einen KfW-Förderkredit mit einem Tilgungszuschuss. Mit dem neuen BEG-Programm ist auch ein Investitionszuschuss möglich, sollten Sie keinen KfW-Kredit benötigen. Den Zuschuss bekommen Sie direkt ausbezahlt.

Diese BEG-Programme gibt es:

BEG 261 – Wohngebäude Kredit – Energieeffizientes Bauen, Kaufen und Sanieren

Mit diesem Programm bietet die KfW zinsgünstige Förderdarlehen, wenn Sie ein energieeffizientes Haus bauen oder kaufen oder Ihr Wohnhaus energieeffizient sanieren. Für den Hausbau und Hausbau können Sie nach den Effizienzstufen 40 plus, 40 oder 55 gefördert werden. Sanieren Sie Ihr Haus komplett, sind Effizienzstufen von 40, 55, 70, 85 und 100 möglich.

Effizienzstufe 40 heißt beispielsweise, dass Ihr neues Haus nur 40 % des Energiebedarfs eines Referenzhauses benötigt. Ein Referenzhaus entspricht den gültigen Vorgaben der Energieeinsparverordnung. Es wird für jedes Sanierungs- und Bauvorhaben berechnet. Eine niedrigere Effizienzstufe bedeutet somit eine höhere Förderung. Nutzen Sie beim Heizen mindestes 55 % erneuerbare Energien, erhöhen sich der KfW-Kredit und der Tilgungszuschuss nochmals.

Das Programm BEG 261 bietet Kredite bis 150.000 Euro und Tilgungszuschüsse von maximal 37.500 Euro fürs klimafreundliche Bauen, Kaufen oder Sanieren. Die KfW-Fördersummen beziehen sich jeweils auf eine Wohneinheit. Bauen, kaufen oder sanieren Sie ein Doppelhaus oder ein Haus mit Einliegerwohnung, können Sie die Fördermittel für jede Wohneinheit beantragen.

BEG 262 – Wohngebäude Kredit – Energieeffizientes Sanieren in Einzelmaßnahmen

Möchten Sie Ihr Haus Schritt für Schritt energieeffizient sanieren, passt das BEG-Programm 262 zu Ihnen. Hier werden Sie gefördert, wenn Sie die Gebäudehülle oder die Anlagentechnik Ihres Hauses energetisch sanieren. Einzelmaßnahmen sind zum Beispiel:

  • die Dämmung von Wänden und Dachflächen,
  • der Einbau oder die Erneuerung von Fenstern und Außentüren,
  • die energetische Erneuerung der Heizungsanlage,
  • der Einbau einer Lüftungsanlage,
  • der Einbau von digitalen Systemen zur Optimierung des Energieverbrauchs.

Sie können einen KfW-Kredit bis 60.000 Euro und einen Tilgungszuschuss von maximal 50 % pro Wohneinheit für Einzelmaßnahmen erhalten. Die Förderung erhöht sich, wenn sie einen individuellen Sanierungsplan mit einem Energieexperten erstellen. Um die KfW-Förderung zu bekommen, muss Ihr Haus mindestens fünf Jahre alt sein.

Die KfW-Förderung deckt nur einen Teil Ihrer Baufinanzierung. In der Regel benötigen Sie ein weiteres Darlehen, das sämtliche Kosten abdeckt.

Mit uns finden Sie eine Baufinanzierung zu günstigen Konditionen.Hier Kreditvergleich starten

BEG 461 – Wohngebäude Zuschuss – Energieeffizientes Bauen, Kaufen oder Sanieren

Benötigen Sie keinen Kredit, können Sie einen Investitionszuschuss beantragen. Dieser wird direkt auf Ihr Konto überwiesen. Wenn Sie ein energieeffizientes Haus bauen oder kaufen, ist ein Zuschuss bis zu einer Höhe von 37.500 Euro möglich. Sanieren Sie Ihr Haus, bekommen Sie sogar einen Investitionszuschuss von bis zu 75.000 Euro.