Links überspringen

Erbfolge ohne Testament: Wer erbt nach gesetzlichem Erbrecht?

Stefan Henze, Autor Duratio Finanznews

Autor: Stefan Henze

Stand: 12.12.2025

Das Wichtigste in Kürze

Gibt es kein Testament, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Sie bestimmt streng nach Verwandtschaft und Ehe, wer erbt und wer leer ausgeht. Unverheiratete Partner haben keinen Anspruch, Pflichtteile können den Nachlass finanziell belasten. Die gesetzliche Lösung entspricht häufig nicht dem tatsächlichen Willen. Ein Testament verhindert finanzielle Nachteile und Streit.

Wer ohne Testament verstirbt, überlässt die Verteilung seines Vermögens vollständig dem Gesetz. Die gesetzliche Erbfolge ist klar geregelt, berücksichtigt aber weder persönliche Beziehungen noch moderne Familienmodelle. Gerade bei unverheirateten Paaren, Patchwork-Familien oder ungleichen Vermögensverhältnissen entstehen dadurch unerwartete und oft konfliktträchtige Ergebnisse. Um Rechte, Pflichten und finanzielle Folgen richtig einzuordnen, ist ein grundlegendes Verständnis der Erbfolge ohne Testament entscheidend.

Inhaltsverzeichnis

1. Gesetzliche Erbfolge ohne Testament: Das rechtliche Grundprinzip

Liegt kein wirksames Testament oder kein Erbvertrag vor, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ein. Sie greift unabhängig davon, ob der Verstorbene sich zu Lebzeiten Gedanken über seinen Nachlass gemacht hat oder nicht.

Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Erbfolge ist in den §§ 1924 bis 1936 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Sie folgt einem festen System, das sich am Verwandtschaftsgrad und am rechtlichen Familienstand orientiert. Persönliche Wünsche, emotionale Nähe oder Pflegeleistungen bleiben dabei unberücksichtigt.

Ausschlussprinzip

Zentrales Element ist das Ausschlussprinzip. Existiert auch nur eine erbberechtigte Person einer höheren Ordnung, sind alle Angehörigen nachfolgender Ordnungen vom Erbe ausgeschlossen. Genau dieses Prinzip führt in der Praxis häufig zu Überraschungen und finanziellen Engpässen für Hinterbliebene.

2. Wer erbt ohne Testament konkret? Erbordnungen und Reihenfolge

Die gesetzliche Erbfolge ordnet mögliche Erbinnen und Erben in sogenannte Erbordnungen ein. Diese legen verbindlich fest, wer erbt und wer nicht.

Erben erster Ordnung

Zu den Erben erster Ordnung gehören die Kinder des Verstorbenen sowie deren Nachkommen. Kinder erben zu gleichen Teilen. Ist ein Kind bereits verstorben, treten dessen Kinder an seine Stelle. Dieses Repräsentationsprinzip sorgt dafür, dass jede Familienlinie gleich behandelt wird.

Erben zweiter und dritter Ordnung

Gibt es keine Erben erster Ordnung, kommen die Erben zweiter Ordnung zum Zug. Dazu zählen die Eltern des Verstorbenen sowie deren Nachkommen, also Geschwister, Nichten und Neffen. Erst wenn auch diese fehlen, erben Großeltern sowie weitere Verwandte wie Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.

3. Ehepartner, Kinder und besondere Familienkonstellationen

Neben der Verwandtschaft spielt der rechtliche Familienstand eine zentrale Rolle bei der Erbfolge ohne Testament.

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sind gesetzlich besonders geschützt. In der Zugewinngemeinschaft, dem gesetzlichen Regelfall, erhält der überlebende Partner neben Kindern die Hälfte des Nachlasses. Ohne Kinder steigt der Anteil auf mindestens drei Viertel, häufig auf den gesamten Nachlass. Die konkrete Erbquote hängt vom vereinbarten Güterstand ab.

Unverheiratete Paare

Unverheiratete Partner haben kein gesetzliches Erbrecht. Auch langjährige Lebensgemeinschaften oder gemeinsames Wohnen ändern daran nichts. Gibt es gemeinsame Kinder, erben diese allein. Ohne Kinder fällt der Nachlass an Verwandte des Verstorbenen. Müssen in dieser Situation kurzfristig Kosten getragen werden, etwa für Beerdigung oder laufende Verpflichtungen, kann ein Ratenkredit zur Überbrückung in Betracht kommen.

Adoptivkinder und Patchwork-Familien

Adoptivkinder sind leiblichen Kindern rechtlich vollständig gleichgestellt. Stiefkinder hingegen haben ohne Testament keinen Anspruch auf das Erbe. In Patchwork-Familien führt die gesetzliche Erbfolge daher häufig zu finanziell problematischen Ergebnissen, insbesondere wenn Immobilien oder laufende Kredite betroffen sind.

4. Pflichtteil und Erbschaftssteuer: Finanzielle Auswirkungen

Neben der eigentlichen Erbverteilung spielen Pflichtteilsansprüche und steuerliche Fragen eine zentrale Rolle.

Pflichtteilsansprüche

Ehepartner, Kinder und unter bestimmten Voraussetzungen auch Eltern haben Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird als reiner Geldanspruch geltend gemacht. Pflichtteilsforderungen können dazu führen, dass Immobilien verkauft oder Kredite aufgenommen werden müssen, um Auszahlungen zu leisten. Zur realistischen Einschätzung einer möglichen monatlichen Belastung kann ein Kreditrechner hilfreich sein.

Erbschaftssteuer und Freibeträge

Die Erbschaftssteuer fällt unabhängig davon an, ob ein Testament existiert. Maßgeblich sind der Wert des Erbes und das Verwandtschaftsverhältnis.

Freibeträge Stand Dezember 2025

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder: 400.000 Euro
  • Enkel: 200.000 bis 400.000 Euro
  • Eltern: 100.000 Euro
  • Übrige Erwerber: 20.000 Euro

5. Nachlass prüfen, Erbe ausschlagen und Erbschein beantragen

Ein Erbe bedeutet nicht automatisch einen finanziellen Vorteil.

Nachlass bewerten

Erbinnen und Erben sollten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten vollständig erfassen. Zum Nachlass zählen Konten, Bargeld, Immobilien und Wertpapiere ebenso wie Kredite, Steuerschulden und Pflichtteilsansprüche. Müssen Miterben ausgezahlt werden, kann ein Privatkredit zur Finanzierung solcher Ausgleichszahlungen genutzt werden.

Erbe ausschlagen

Übersteigen die Schulden den Wert des Nachlasses, kann das Erbe ausgeschlagen werden. Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls und ist zwingend einzuhalten.

Erbschein und Nachlassgericht

Liegt kein Testament vor, ist häufig ein Erbschein erforderlich. Dieser wird beim zuständigen Nachlassgericht beantragt und dient als Nachweis der Erbenstellung gegenüber Banken, Versicherungen und Behörden.

6. Wann ein Testament dringend empfohlen ist

Ein Testament ist besonders wichtig bei unverheirateten Partnerschaften, Patchwork-Familien, ungleicher Vermögensverteilung oder Immobilienbesitz. Es ermöglicht individuelle Regelungen, schützt nahe Angehörige und reduziert das Risiko langwieriger Erbstreitigkeiten erheblich.

7. Checkliste: Das sollten Erbinnen und Erben beachten

Nachlass vollständig erfassen

Verschaffen Sie sich einen Überblick über alle Vermögenswerte wie Konten, Bargeld, Immobilien, Wertpapiere, Versicherungen und sonstige Sachwerte. Berücksichtigen Sie auch digitale Konten und laufende Verträge.

Vermögen und Schulden gegenüberstellen

Listen Sie alle Verbindlichkeiten auf, etwa Kredite, offene Rechnungen, Steuerschulden oder Bürgschaften. Stellen Sie diese den Vermögenswerten gegenüber, um zu prüfen, ob der Nachlass insgesamt positiv oder überschuldet ist.

Ausschlagungsfrist prüfen

Entscheiden Sie innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis vom Erbfall, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen. Wird die Frist versäumt, gilt das Erbe automatisch als angenommen, auch bei Schulden.

Pflichtteilsansprüche berücksichtigen

Prüfen Sie, ob nahe Angehörige wie Kinder oder Ehepartner Pflichtteilsansprüche geltend machen können. Diese Geldansprüche können den Nachlass erheblich belasten und sollten frühzeitig eingeplant werden.

Miterben frühzeitig kontaktieren

Gibt es mehrere Erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Stimmen Sie sich frühzeitig mit den Miterben ab, um Konflikte zu vermeiden und das weitere Vorgehen gemeinsam festzulegen.

Erbschein beantragen, falls erforderlich

Klären Sie, ob ein Erbschein benötigt wird, etwa für Banken, Versicherungen oder das Grundbuch. Der Antrag erfolgt beim zuständigen Nachlassgericht und ist mit Kosten verbunden.

Verträge des Verstorbenen kündigen oder übernehmen

Kündigen Sie laufende Verträge wie Mietverträge, Strom- und Telefonverträge oder Abonnements. Prüfen Sie zugleich, welche Verträge auf Erbinnen und Erben übergehen und weitergeführt werden müssen.

Behörden und Stellen informieren

Informieren Sie relevante Behörden und Institutionen, darunter Banken, Versicherungen, Rentenversicherung, Krankenkasse und gegebenenfalls das Finanzamt, um rechtliche und finanzielle Nachteile zu vermeiden

Wer schreibt hier?

Stefan Henze, Autor Duratio Finanznews

Stefan Henze ist unser Experte für die Altersvorsorge. Wer heute schon an morgen denken will, findet in seinen Beiträgen klare Orientierung, um die Rentenlücke zu schließen. Außerdem bringt er viel Erfahrung beim Thema Steuern mit und zeigt, wie man bei der Steuererklärung mehr für sich rausholen kann..

Weitere Finanznews

Geld abheben

Sparkassen-Kunden bezahlen jetzt Gebühren für Geldabheben

Sparkassen-Kundinnen und -Kunden zahlen nicht automatisch Gebühren fürs Geldabheben. Innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe ist Bargeld mit der Girocard oft kostenlos, viele Sparkassen haben jedoch neue Gebührenmodelle eingeführt, bei denen Abhebungen am eigenen Automaten kostenpflichtig sein können. Entscheidend sind regionale Sparkasse, Kontomodell, Automat und Kartentyp. Zusätzlich gibt es kostenlose Alternativen im Einzelhandel.

kleines Spielzeughaus in der Sonne

Wichtige Hinweise beim Kauf von älteren Fertighäusern

In den 1960er und 1970er Jahren waren sie einer der wichtigsten Trends am deutschen Immobilienmarkt: Fertighäuser wurden zur Konkurrenz für Immobilien in Massivbauweise. In den letzten 30 Jahren hat sich die Technik enorm weiterentwickelt. Fertighäuser der neuesten Generation haben nichts mehr mit den aus Fertigteilen zusammengesetzten Objekten von früher gemein