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Schufa-Eintrag vs. Schufa-Score – was ist entscheidend?

Egal ob Handyvertrag, Onlineversand oder Kredit – damit Unternehmen einschätzen können, ob Sie vertrauens- und damit kreditwürdig sind, greifen sie bekanntlich auf die Dienste sogenannter Wirtschaftsauskunfteien zurück. Die derzeit größten in Deutschland sind dabei Creditreform Boniversum, Arvato infoscore, Bürgel Wirtschaftsinformationen und allen voran die Schufa Holding AG. Sie ist der Platzhirsch unter den Auskunfteien und hat nach eigenen Angaben Zugriff auf rund 554 Millionen Daten von 66,2 Millionen Bürgern. Sobald Sie als Privatperson ein Konto eröffnen, einen Handyvertrag unterzeichnen oder einen Kredit beantragen, werden Ihre Daten an eine der Auskunfteien übermittelt – sofern Sie natürlich die Schufa-Klausel unterschrieben haben. Doch für viele ist es häufig undurchsichtig, was da überhaupt alles an Informationen gesammelt wird.

Ein Schufa-Eintrag ist nicht gleich negativ

Dabei ist der Schufa-Eintrag per se nicht gleich negativ zu sehen. Denn zunächst sind in der Datenbank der Schufa Ihre persönlichen Daten vermerkt:

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum, Geburtsort
  • aktuelle sowie frühere Wohnanschrift

Hinzu kommen Informationen, die die Auskunftei von ihren Vertragspartnern, wie Geldinstitute, Versandhandel und Mobilfunkanbieter, erhält:

  • Kredit- bzw. Leasingvertrag einschließlich der Betragshöhe, der Laufzeit und ggf. vorzeitige Erledigung
  • Angaben zu Girokonto und Kreditkarte
  • Vertrag mit Mobilfunkanbieter (Telekommunikationskonto)
  • Kundenkonto im Handel

Die genannten Daten werden bei der Schufa als positive Merkmale kategorisiert. Dabei sind laut Schufa bei 90 Prozent der Personen in der Datenbank nur positive Merkmale aufgeführt. Nicht gespeichert werden übrigens die Höhe des Einkommens, der Kontostand, die Staatsangehörigkeit oder die Religion.

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Nicht bezahlte Raten und Insolvenz schlagen negativ ins Konto

Daneben werden selbstverständlich auch negative Merkmale erfasst, die ebenso von den Partnerunternehmen an die Schufa gemeldet werden:

  • fällige und angemahnte Beträge, die nicht beglichen wurden
  • Forderungen aufgrund gerichtlicher Entscheidungen sowie deren Begleichung
  • trotz Verbot untersagter Gebrauch des Giro- bzw. Kreditkontos

Noch zu zahlende Beträge dürfen die Partnerunternehmen jedoch nur der Schufa melden, wenn sie beim Schuldner genügend angemahnt wurden und dieser der Forderung nicht widerspricht. Sind die Forderungen beglichen, werden die Daten nach drei Jahren bzw. am Ende des dritten Kalenderjahres gelöscht. Hierbei ist auch eine vorzeitige Löschung möglich, wenn der ausstehende Betrag unter 2.000 Euro liegt und im Zeitraum von sechs Wochen beglichen wurde.

Darüber hinaus hat die Auskunftei Zugang zu öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen. Hier können ebenfalls Daten in den Schufa-Eintrag einfließen:

  • Eintrag ins Schuldnerverzeichnis
  • Eidesstaatliche Versicherung
  • Haftbefehl zur Erzwingung einer Eidesstaatlichen Versicherung
  • Privatinsolvenzverfahren
  • Ablehnung bzw. Einstellung des Privatinsolvenzverfahrens mangels Masse

Diese Daten befinden sich ebenso drei Jahre in der Datenbank, außer es besteht ein Löschungsbescheid des zentralen Vollstreckungsgerichts oder des zuständigen Amtsgerichts.

Schufa-Einträge als Basis für den Schufa-Score

Die Schufa sammelt jedoch nicht nur Ihre Daten, sie wertet diese auch aus und nutzt sie für ihr Scoring-Verfahren. Es geht dabei beispielsweise um die Frage, wie wahrscheinlich es ist, dass Sie Ihre Kreditraten bezahlen können. Dazu werden aus Ihren Daten in einem mathematisch-statistischen Verfahren ein Score (Wert) ermittelt, der zwischen 0 und 100 Prozent liegt, wobei 100 die höchste Kreditwürdigkeit bedeutet. Doch auch wenn keine negativen Einträge zu Ihnen zu finden sind, liegt Ihr Schufa-Score nicht automatisch bei 100 Prozent. Denn in das Scoring fließen zum Beispiel auch Ihre Erfahrungen mit Krediten oder die Dauer Ihrer Kontoführung bei der gleichen Bank ein. Paradoxerweise hat demzufolge eine Person mit Krediterfahrung eine bessere Bewertung als ohne. Wie genau dieses mathematisch-statistische Verfahren jedoch aussieht und wie die einzelnen Daten gewertet werden, gibt die Schufa nicht preis. Das muss sie auch nicht, wie das Bundesgericht 2014 bestätigte: Das Verfahren ist Teil des Geschäftsgeheimnisses und muss nicht offengelegt werden.

Ihren Score können nun die Partnerunternehmen bei der Schufa abfragen. Dieser wiederum fließt in ihr Bewertungsverfahren ein, denn jeder hat noch ein hauseigenes Scoring-Verfahren, das ebenfalls nicht öffentlich ist. In Kreditfragen ziehen Banken zum Beispiel Daten zu Einkünfte, Beruf und Vermögen hinzu. Dabei ist zu beachten, dass die Schufa den Partnern branchenspezifische Scores ausgibt. Das heißt, der Score für eine Baufinanzierung kann sich von dem Score für den Versandhandel unterscheiden. Demgegenüber gibt es noch den Basisscore, den die Schufa branchen- und unternehmensunabhängig alle drei Monate für jeden berechnet und der für die Verbraucher selbst bestimmt ist. Diesen können Sie im Rahmen der Bonitätsauskunft gegen Entgelt bei der Schufa abfragen.

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Nutzen Sie Ihr Recht: einmal im Jahr kostenfrei Schufa-Auskunft

Darüber hinaus haben Sie einmal im Jahr die Möglichkeit, kostenlos bei allen Auskunfteien eine Übersicht all Ihrer gespeicherten Daten anzufordern. Hierbei handelt es sich nicht um ein Entgegenkommen der Unternehmen, sondern um Ihr Recht, das Ihnen durch das Bundesdatenschutzgesetz zusteht. Somit erfahren Sie nicht nur, welche Daten über Sie gesammelt werden, sondern können die Unternehmen gleichzeitig über eventuelle Fehler informieren, die unter Umständen zukünftigen Verträgen im Weg stehen könnten. In Zuge dessen teilt Ihnen die Schufa auch mit, welche Unternehmen Ihre Daten angefragt haben, und die in den vergangenen zwölf Monaten übermittelten Schufa-Scores.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserer dreiteiligen Artikelserie zur Schufa in unserem Newsbereich.
Hier geht es zur Beitragsserie von Duratio: Die Schufa im Test ›