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Von Altersvorsorge bis Zuschuss zur Miete – neue Regelungen 2016

Neues Jahr, neue Regelungen – auch 2016 treten neue Gesetze in Kraft. Bankgeschäft, Steuern, Krankenkassen: überall gibt es Neues zu beachten. Damit Sie nichts verpassen, finden Sie hier eine Übersicht der wichtigsten Neuerungen.

Neues im Banken- und Kreditgeschäft

Am 1. Februar 2016 wird es ernst. Von diesem Tag an dürfen Sie im privaten Bankverkehr, wie bei Überweisungen, Lastschriften oder Daueraufträgen, nur noch Ihre IBAN – eine Kombination aus 22 Buchstaben und Zahlen, die sich aus Ihrer Kontonummer und der Bankleitzahl zusammensetzt – angeben. Überweisungsträger und Formulare mit Angaben von Kontonummer und Bankleitzahl werden ab diesem Stichtag nicht bearbeitet und nicht konvertiert. Ziel ist es, den Zahlungsverkehr innerhalb Deutschlands und der EU zu beschleunigen.

An Bedeutung gewinnt ebenfalls Ihre Steueridentifikationsnummer – kurz: Steuer-ID. Ab 1. Januar 2016 wird sie bei Freistellungsaufträgen und dem Kindergeld relevant. Den Freistellungsauftrag müssen Sie jedoch nicht neu erteilen, sondern lediglich Ihrer Bank Ihre Steuer-ID melden. Hinsichtlich des Kindergeldes müssen Sie der Familienkasse sowohl Ihre Steuer-ID als auch die des Kindes mitteilen.

Spätestens Mitte 2016 wird das Girokonto für jedermann eingeführt. Das heißt, jeder Bürger – egal ob obdachlos, sozial schwächer gestellt oder asylsuchend – hat das Recht auf ein Bankkonto beim Geldinstitut seiner Wahl (siehe Artikel). Bis zum 18. September 2016 muss die EU-Zahlungskonten-Richtlinie, die dem Gesetz zugrunde liegt, umgesetzt sein.

Auch im Verbraucherschutz tut sich etwas: Ab 1. Juni 2016 erhalten Sie als Kunde Einlagen bis zu 100.000 Euro innerhalb von sieben Tagen statt zuvor 20 Tagen erstattet, sollte Ihre Bank bzw. Sparkasse bankrottgehen.

Wenn Sie 2016 einen Immobilienkredit beantragen möchten, sollten Sie ab 1. März 2016 darauf achten, dass das Kreditinstitut Ihre Bonität intensiver kontrollieren muss. Tut es dies nicht, können Sie Ihren Vertrag stets aufheben. Bei der neuen Regelung besteht jedoch die Gefahr, dass die Institute Kreditanfragen eher ablehnen. Haben Sie vor, ein Haus energieeffizient neu zu bauen, erhalten Sie ab dem 1. April 2016 von der KfW einen Förderkredit von bis zu 100.000 Euro statt zuvor 50.000 Euro. Dabei müssen Sie aber darauf achten, dass Ihr Neubau den Standard „KfW-Effizienzhaus-55“ erfüllt, d. h. der Energiebedarf darf 55 Prozent der bis Ende 2015 geltenden Höchstwerte nicht überschreiten.

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2016: Mehr Geld, aber auch mehr Kosten

Ab 1. Januar 2016 wird der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer von 8.472 auf 8.652 Euro erhöht. Das bedeutet, erst wenn das Einkommen diesen Wert übersteigt, müssen Steuern gezahlt werden. Für Ehegatten und eingetragene Partnerschaften gilt der doppelte Wert von 17.304 Euro. Dies wirkt sich gleichzeitig auf die Steuererklärung von Personen aus, die nicht arbeiten, jedoch anderweitig Einkünfte haben, wie z. B. Rentner oder Vermieter. Übersteigen ihre Einkünfte den Grundfreibetrag, müssen sie eine Steuererklärung anfertigen, ansonsten nicht. Der Kinderfreibetrag wird ebenso um 96 Euro angehoben. Haben Sie beim Finanzamt Freibeträge z. B. hinsichtlich der Werbungskosten beantragt, müssen Sie dies nicht mehr jährlich erneuern. Denn die Freibeträge gelten nun zwei Jahre. Sollte sich jedoch dabei etwas ändern, müssen Sie dies umgehend Ihrem Finanzamt anzeigen.

Apropos Kinder: Nicht nur der Kinderfreibetrag wird erhöht, sondern auch das Kindergeld um zwei Euro pro Kind und Monat sowie der Kinderzuschlag für Geringverdiener auf 160 Euro. Gleichwohl wird die „Düsseldorfer Tabelle“, Grundlage für die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder, angepasst. So schlüsselt sich der Mindestunterhalt für Kinder wie folgt auf: Kinder von 0 bis 5 Jahre erhalten mindestens 335 Euro, von 6 bis 11 Jahre 384 Euro und von 12 bis 17 Jahre 450 Euro.

Mit Beginn des Jahres 2016 werden ebenfalls die Hartz-IV-Regelsätze erhöht. Ein Alleinstehender erhält 404 Euro, in einer Bedarfsgemeinschaft gibt es 364 Euro pro Person. Zählen Kinder mit zur Bedarfsgemeinschaft, erhalten sie je nach Alter folgende Regelsätze: Kinder unter sechs Jahre bekommen 237 Euro, zwischen 7 und 14 Jahre 270 Euro und zwischen 15 und 18 Jahre 306 Euro. Der Mietzuschuss für Haushalte mit geringerem Einkommen wird auch angehoben, jedoch nicht pauschal, sondern individuell berechnet. Gleichfalls werden die Sätze für Bafög um sieben Prozent ab der zweiten Jahreshälfte erhöht. Die Erhöhung betrifft auch das Meister-Bafög.

Versicherungen: Geplante Erhöhungen der Krankenkassen für 2016

Im Juli 2016 können sich Rentner über mehr Geld freuen: 4,4 Prozent im Westen bzw. 5 Prozent mehr im Osten. Sind Sie jedoch noch nicht im Ruhestand, sorgen aber bereits für das Alter vor, können Sie 82 Prozent Ihrer Aufwendungen steuerlich geltend machen.

Und nun die negativen Änderungen für den Geldbeutel: Ein Großteil der gesetzlichen Krankenkassen erhöht die Beiträge auf im Schnitt 1,1 Prozent, die von Ihnen als Arbeitnehmer zu entrichten sind. Gleichzeitig steigt ab 1. Januar 2016 das Porto: für einen Standardbrief innerhalb Deutschlands sind 70 Cent zum Versenden nötig, für den internationalen Versand von Standardbrief und Postkarte werden 80 Cent fällig. Möchten Sie einen Großbrief ins Ausland versenden, müssen Sie ihn mit 3,55 Euro frankieren. Arbeitnehmer, die gut verdienen, müssen sich 2016 auf höhere Abgaben einstellen, denn die Beitragsbemessungsgrenzen werden angehoben. In Bezug auf die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung liegt die Grenze nun bei 4.237,50 Euro im Monat, hinsichtlich der Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt sie bei 6.200 Euro im Westen bzw. 5.400 Euro im Osten.