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Auswirkungen und Folgen des Brexit – Was ändert sich?

Welche Auswirkungen der Brexit tatsächlich auf deutsche und britische Staatsbürger haben wird, lässt sich derzeit noch nicht exakt vorhersagen. Im Rahmen der Austrittsverhandlungen sind unterschiedliche Vereinbarungen möglich. Dabei ist die künftige Rolle Großbritanniens als Fremdstaat ohne engere Anbindung an die EU ebenso denkbar wie das Beibehalten wichtiger Errungenschaften, zu denen vor allem der gemeinsame Markt und die Freizügigkeit gehören.

Die beiden letztgenannten Errungenschaften bleiben erhalten, wenn sich Großbritannien nach dem EU-Austritt für einen Beitritt zum EWR entscheidet. Damit hätte der Staat jedoch seine Einflussmöglichkeit auf die europäische Politik weitgehend aufgehoben und zugleich keinerlei Vorteil erworben, denn selbst Beitragszahlungen wären weiterhin fällig. Fast alle Szenarien über die Folgen des Austritts der Briten aus der EU gehen von einem Fortbestand Großbritanniens in der heutigen Form aus. Dieses ist jedoch keineswegs sicher, denn außer aus Schottland und Nordirland lässt sich das Streben nach Unabhängigkeit auch aus London vernehmen.

Die Auswirkungen des britischen EU-Austritts auf Urlauber

Arbeitnehmer und Unternehmen mögen die Konsequenzen des Brexit stärker als Feriengäste zu spüren bekommen. Dennoch ist die Anzahl der betroffenen Touristen deutlich größer als die Zahl der britischen Beschäftigten in Deutschland und der deutschen Firmenmitarbeiter in Großbritannien. Die Einführung einer generellen Visumpflicht zwischen der EU und Großbritannien ist unwahrscheinlich. Schließlich lassen sich außer den Mitgliedsländern der Europäischen Union und den weiteren Schengen-Staaten zahlreiche weitere Länder ohne Visum mit dem Reisepass oder auch mit dem Personalausweis besuchen. Das gilt zumindest für touristische Aufenthalte mit einer Dauer von maximal neunzig Tagen. Eine ähnliche Regelung zwischen Großbritannien und der EU oder zumindest den meisten Mitgliedsländern ist wahrscheinlich.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten im jeweils anderen Land nur, wenn ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Ein solches können die einzelnen EU-Staaten jeweils gesondert mit Großbritannien abschließen. Ob es dazu kommt, ist fraglich. Deutschland hat ein Sozialversicherungsabkommen bezüglich der Krankenversicherung unter anderem mit Israel, der Türkei, Montenegro, Marokko und Tunesien geschlossen. Es ist wahrscheinlich, dass die Bundesregierung ein vergleichbares Abkommen mit Großbritannien anstrebt. Andernfalls übernimmt nur eine private Auslandskrankenversicherung die Behandlungskosten auf der britischen Insel.

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Achtung bei Reisen nach Großbritannien bezüglich Bargeldbeträgen und Grenzkontrollen

Nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU müssen Gemeinschaftsbürger hohe Bargeldbeträge bei der Ausreise unaufgefordert deklarieren. Die hohen Standards bei den Fluggastrechten gelten nur, wenn die Reise in einem EU-Land begonnen oder mit einer Gesellschaft aus einem Mitgliedsland durchgeführt wurde und somit nicht mehr bei der Rückreise mit British Airways. Es ist selbstverständlich denkbar, dass Großbritannien ähnlich strenge Schutzbestimmungen für Fluggäste erlässt. Reisende müssen bei ihren Mitbringseln die engen Grenzen für Drittländer beachten.

Am kritischsten sind die Auswirkungen auf Reisende an der irisch-nordirischen Grenze. Der Verzicht auf strenge Grenzkontrollen ist an einer EU-Außengrenze nur möglich, wenn beide betroffene Staaten dem Schengen-Abkommen beigetreten sind, was weder auf Irland noch auf Großbritannien zutrifft.

Die Veränderungen für deutsche und britische Arbeitnehmer, Rentner und Studenten

Die Freizügigkeit für Arbeitnehmer, Unternehmen und Studenten endet mit dem Wirksamwerden des britischen Austritts aus der Europäischen Union, sodass grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis beziehungsweise eine Arbeitserlaubnis erforderlich wird. Das gilt eigentlich auch für bereits bestehende Arbeitsverhältnisse. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass die Austrittsvereinbarung zumindest für diesen Personenkreis einen Bestandsschutz vorsieht. Zudem wurde deutlich, dass die Briten einen möglichst umfassenden weiteren Zugang zum gemeinsamen Markt der Europäischen Union wünschen, den die EU nur bei gleichzeitiger Wahrung der Freizügigkeit akzeptieren würde.

Andererseits argumentierten die Verfechter des britischen Austritts aus der Gemeinschaft gerade mit dem ihrer Meinung nach zu leichten Zugang ausländischer Arbeitskräfte zum Arbeitsmarkt. Die Freizügigkeit lässt sich auch für Studenten vereinbaren. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass Großbritannien weiterhin am Erasmus-Programm teilnimmt, das auch für Nichtmitglieder der EU geöffnet ist. Ohne eine solche Vereinbarung würde Großbritannien Studierenden aus den EU-Staaten höhere Studiengebühren als einheimischen Studenten abverlangen.

Während die gesetzliche Rente grundsätzlich weltweit überwiesen wird, verlieren Riester-Rente nach dem Brexit die Zulagen, falls sie ihren Wohnsitz nicht nach Deutschland oder in ein anderes EU-Land verlegen. Diese Konsequenz beruht auf der deutschen Riester-Gesetzgebung und lässt sich nicht auf dem Verhandlungsweg beseitigen.

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Die Auswirkungen des Brexit auf die Wirtschaft

Ohne die Vereinbarung einer Freihandelszone mit der EU fallen auf die meisten britischen Produkte bei der Einfuhr in die Gemeinschaft und bei Importen aus der Union auf die britische Insel Zölle an. Nicht betroffen sind die Produkte, bei denen nahezu weltweit Zollfreiheit gilt. Vermutlich streben Großbritannien und die Europäische Union ein Abkommen an, dem gemäß nur wenige Zollschranken bestehen.

Unabhängig von den tatsächlichen Erschwernissen für die Wirtschaft nach einem Brexit sind bereits unmittelbar nach der Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses die Aktienkurse ebenso wie der Wert des Britischen Pfunds eingebrochen. Pessimistischen Schätzungen zufolge ergibt sich alleine für Deutschland einen wirtschaftlicher Schaden in Höhe von mehreren Milliarden Euro.

Eine kaum beachtete Auswirkung zeitigt der Brexit auch auf Sportwetten: Zurzeit duldet Deutschland die entsprechenden Anbieter mit einer Lizenz aus Gibraltar. Nach dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union verfügen diese nicht mehr über eine Zulassung in einem EU-Mitgliedsstaat, sodass die Bewertung der bei ihnen abgegebenen Sportwetten als illegales Glücksspiel möglich wird. Dieses Szenario können die Online-Buchmacher immerhin durch die Beantragung einer zusätzlichen maltesischen Lizenz abwehren. Deutsche und weitere europäische Unternehmen verlieren mit dem Austritt der Briten aus der Union einen wichtigen Absatzmarkt.