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Negativzinsen: Das können Sie dagegen tun

Bis vor einigen Jahren wurden Sparer für ihr Guthaben auf ihrem Girokonto mit Zinsen belohnt. Das hat sich in letzter Zeit geändert. Viele Banken haben Negativzinsen eingeführt oder planen, dies zu tun.

Negativzinsen sind Gebühren, auch Minuszinsen oder Verwahrentgelte genannt, die Bankkunden für ihr Guthaben bei der Bank zahlen müssen. Das Ersparte bringt Bankkunden nun kein Geld mehr, und es wird sich im Laufe der Zeit immer mehr verringern.

Erfahren Sie in diesem Beitrag, wie sich die Minuszinsen aktuell entwickeln, wer sie zahlen muss und wie Sie die Negativzinsen vermeiden können.

Negativzinsen in 2021 – so sieht die derzeitige Entwicklung aus

Negativzinsen vermeiden - Oranger Fisch springt aus Fischglas mit Fischen drin in ein anderes Fischglas ohne Fische

Immer mehr Bankkunden zahlen auf ihr Sparguthaben Verwahrentgelte. Von den Negativzinsen sind vor allem Giro- und Tagesgeldkonten betroffen. Banken nennen als Grund für die Einführung von Negativzinsen die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank.

In 2021 ist die Zahl der Banken stark gestiegen, die Gebühren für ein Giro- oder Tagesgeldkonto verlangen. Insgesamt erheben laut Biallo inzwischen mehr als 500 Geldinstitute Minuszinsen für private und werbliche Kunden. Der Negativzins beträgt bei den meisten Geldinstituten 0,5 Prozent jährlich.

Auch die Freibeträge, also Beträge für Bankguthaben, auf die keine Negativzinsen anfallen, sind gesunken. Nicht selten erheben Banken schon Negativzinsen ab einem Betrag von 25.000 Euro oder weniger.

Das Berliner Landgericht urteilte am 17.11.2021, dass Verwahrentgelte auf Giro- oder Tagesgeldkonten nicht zulässig sind. Die Sparda-Bank Berlin, gegen die das Urteil verhängt wurde, darf keine Negativzinsen mehr erheben. Außerdem muss sie bereits eingezogene Gebühren ihren Kunden zurückzahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und die Sparda-Bank will Berufung einlegen.

Generell halten Verbraucherzentralen Verwahrentgelte für unzulässig und haben bereits weitere Klagen gegen Geldinstitute erhoben. In einem Verfahren gegen die Sparkasse Vogtland befand das Landgericht Leipzig im Juli 2021, dass Negativzinsen zulässig sind.

Bis weiter Urteile vorliegen, bleibt ungewiss, ob Negativzinsen Bestand haben werden.

So berechnen Sie Ihre Negativzinsen

Ob und ab wann Sie einen Minuszins zahlen müssen, hängt von Ihrer Bank ab. Die meisten Kreditinstitute haben einen Freibetrag. Überschreitet Ihr Bankguthaben diese Schwelle, müssen Sie Negativzinsen zahlen. Den Negativzins berechnen Sie mit der Formel: Guthaben (oberhalb des Freibetrags) x Zinssatz.

Hier ist ein ein Beispiel:

  • Kontostand zu Beginn: 11.000 Euro
  • Freibetrag der Bank: 10.000 Euro
  • Negativzinssatz: 0,5 Prozent
  • Zeitraum: 1 Jahr
  • Negativzinsen: -5,00 Euro (auf die 1.000 Euro, die über dem Freibetrag liegen)
  • Kontostand am Ende: 10.995 Euro

In diesem vereinfachten Beispiel sind keine Ein- und Auszahlungen berücksichtigt. Negativzinsen fallen hier nur für die 1.000 Euro über dem Freibetrag an: 1.000 Euro x 0,5 / 100 = 5 Euro.

Neukunden, Bestandskunden – Wer muss Minuszinsen zahlen?

Vor allem Neukunden sind von den Negativzinsen betroffen. Geldinstitute können mit der Kontoeröffnung von ihrem Kunden gleich über eine Rahmenvereinbarung die Zustimmung für das Verwahrentgelt einholen. Willigt der Kunde nicht ein, kommen der Vertrag und damit die Kontoeröffnung erst gar nicht zustande.

Aber auch immer mehr Bestandskunden werden von ihren Banken angeschrieben. In den Schreiben ist meist eine Vereinbarung über die Zahlung eines Verwahrentgeltes enthalten. Unterzeichnen die Kunden die Vereinbarung nicht, kann die Bank ihnen ihr Konto kündigen.

Dennoch können Banken Gebühren nicht einfach per AGB einführen oder ändern. Sie müssen dafür immer das Einverständnis ihrer Kunden einholen. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20) entschieden.

Für vertragliche Änderungen, wozu das Einführen oder Ändern von Gebühren zählen, ist immer ein Änderungsvertrag notwendig. Diesem muss der Kunde zustimmen. Andernfalls würden laut Bundesgerichtshof Kunden unangemessen benachteiligt.

Haben Sie als Bankkunde ohne Ihre explizite Zustimmung Kontogebühren an Ihre Bank entrichtet, können Sie die Gebühren zurückfordern. Laut Verbraucherschützern geht das mindestens für die gezahlten Gebühren der letzten drei Jahre.

Wichtig ist, dass Sie hierbei aktiv werden. Denn die Geldinstitute werden Ihnen nicht von sich aus Ihre zu viel gezahlten Gebühren erstatten. Holen Sie sich gegebenenfalls Rat von einem Anwalt oder einer Verbraucherzentrale.

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So vermeiden Sie Negativzinsen

Kündigt Ihre Bank Gebühren in Form von Negativzinsen oder Verwahrentgelten an, reagieren Sie darauf und nehmen bestenfalls Kontakt zu Ihrer Bank auf. Auf diesem Weg finden Sie möglicherweise eine individuelle Lösung. Ignorieren Sie keineswegs das Schreiben Ihrer Bank. Das führt im schlimmsten Fall zu einer Kündigung Ihres Kontos.

Um Negativzinsen zu vermeiden, können Sie außerdem das tun:

  • Viele Banken bieten ihren Kunden Informationen oder alternative Produkte an, um Negativzinsen zu vermeiden. Prüfen Sie, inwiefern die Angebote günstig sind, und vergleichen Sie diese mit den Angeboten anderer Geldinstitute.
  • Eine Möglichkeit ist die Bank zu wechseln. Das schließt aber nicht aus, dass die neue Bank nicht demnächst auch Gebühren erhebt.
  • Eröffnen Sie ein zusätzliches kostenloses Girokonto bei einem anderen Geldinstitut mit hohen Freibeträgen. So können Sie Ihr Guthaben besser verteilen.
  • Beachten Sie, dass Informationen über die Eröffnung von Girokonten an die Schufa weitergeleitet werden. Ob das Ihren Schufa-Score verschlechtert, kommt auf die gespeicherten Daten zu Ihrer Person an und kann nicht pauschal beantwortet werden.
  • Tagesgeldkonten sind eine Alternative, auch wenn Sie keine bis sehr niedrige Zinsen auf Ihr Guthaben bekommen. Erkundigen Sie sich im Vorfeld jedoch nach den Freibeträgen dafür. Finden Sie die günstigsten Konditionen mit unserem Tagesgeld-Vergleich.
  • Insbesondere ausländische Banken oder deutsche Autobanken erheben bisher keine Negativzinsen auf ihre Tagesgeldkonten. Hier lohnt sich ein Vergleich.
  • Mit einem Festgeldkonto erhalten Sie mehr Zinsen als bei einem Tagesgeldkonto. Festgeld ist eine vergleichsweise sichere Anlageform. Bedenken Sie, dass Ihr Geld hier für eine bestimmte Zeit festliegt, ohne dass Sie darauf Zugriff haben. Finden Sie das passende Festgeldkonto mit unserem Festgeld-Vergleich.
  • Eine rentablere, aber auch risikobehaftetere Geldanlage sind Aktien. Um Vermögen langfristig aufzubauen, empfiehlt sich beispielsweise ein ETF-Sparplan mit breit gestreuten passiven Fonds. Planen Sie für diese Anlageform mindestens 10 Jahre ein. Denn Wertpapiere unterliegen mehr oder minder starken, oft kurzfristigen Schwankungen.