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Wichtige Fakten zum Verbraucherkredit im Einzelhandel

Die Waschmaschine ist defekt und muss ersetzt werden, der alte Computer ist nicht mehr angesagt, so dass ein leistungsfähiges Gerät nötig ist, und der schicke Fernseher wäre im Wohnzimmer sicher ein optisches Highlight. Wer solche Neuanschaffungen aus vorhandenen Rücklagen bezahlen kann, muss sich um Verbraucherkredite und die Konditionen keine Gedanken machen. Doch die Händler locken mit immer neuen attraktiven Finanzierungsangeboten. Sie suggerieren, dass man sich jede Anschaffung leisten kann. Doch worauf sollten Verbraucher unbedingt achten, und welche Tricks wenden die Händler im Einzelhandel gerne an, um den Konsum zu steigern? Ein Blick hinter die Kulissen lohnt sich, denn er schafft Transparenz und erleichtert die Entscheidung.

Ein beliebtes Instrument zur Verkaufssteigerung

Als Käufer müssen Sie wissen, dass der Konsumkredit ein gefragtes Mittel ist, um die Verkaufszahlen zu erhöhen. Gerade in der Vorweihnachtszeit, aber letztlich auch das ganze Jahr über locken die Händler mit attraktiven Angeboten. Meist sind die Zinsen äußerst gering, durch niedrige monatliche Raten suggeriert man, dass jeder Kauf zu finanzieren ist und in das vorhandene Budget des Kunden passt. Offenbar ist es also überhaupt kein Problem, auch teure elektronische Geräte auf Kredit zu kaufen und später langsam abzuzahlen. Die Händler arbeiten dazu mit einzelnen Banken oder sogar mit Kreditplattformen zusammen. Anhand der individuellen Kundendaten wird für jede Finanzierung ein Angebot erstellt, der Kunde erhält dieses Angebot noch vor Ort beim Händler und kann dort einen Kreditvertrag abschließen. Auf den ersten Blick bezieht er so alle Leistungen aus einer Hand. Er erspart sich den umständlichen Kreditvergleich und kann den gewünschten Gegenstand sofort mitnehmen. Für den schnell entschlossenen Käufer sieht es also danach aus, als hätte er ein attraktives Schnäppchen gemacht. Doch hält dieser Eindruck einer genauen Prüfung stand?

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Im Vergleich sind hohe Zinsen für Verbraucher leider häufig unvermeidbar

Natürlich klingt es reizvoll, als Käufer keinen Zinsvergleich durchführen zu müssen. Selbstverständlich spart es Zeit, wenn man die Finanzierung sofort beim Einzelhändler unterschreibt. Doch als Konsument haben Sie keine Chance, den Zins vor der Vertragsunterschrift zu vergleichen. Das bedeutet, Sie wissen nicht, ob es sich um ein attraktives Angebot mit flexiblen Konditionen und günstigen Kreditkosten handelt. Sie können die Kreditbedingungen des Händlers nicht mit der Konkurrenz vergleichen und verlieren jegliche Transparenz, die sich aus einem unabhängigen Zinsvergleich ergeben würde. Somit werden Sie bei einer spontan durchgeführten Kaufaktion wohl häufig hohe Zinsen akzeptieren, ohne sich dessen überhaupt bewusst zu sein. Weitaus sinnvoller wäre es aus Kostengründen, wenn Sie sich für einen klassischen Ratenkredit entscheiden. Diesen können Sie online vergleichen und aufnehmen. Innerhalb von wenigen Tagen ist Ihr Geld auf dem Konto, und Sie können den gewünschten Gegenstand mit diesem Geld problemlos bezahlen. Letztlich besteht also das Risiko, dass Sie die Bequemlichkeit der schnellen Kreditaufnahme mit hohen Zinsen bezahlen. Das wiederum ist nicht das einzige Problem, das bei einem Kauf auf Finanzierung im Einzelhandel droht.

So steht es um das Widerrufsrecht beim Verbraucherkredit

Wenn Sie einen Kredit bei einem Händler abschließen, bleibt das Widerrufsrecht für den Kauf und für den Kredit erhalten. Wenn Sie sich entscheiden, den Kreditvertrag zu widerrufen, entfällt damit auch der Kaufvertrag. Das bedeutet, Sie müssen die gekaufte Ware zurückgeben. Alternativ besteht natürlich die Möglichkeit, sie bar zu bezahlen. Treten Sie dagegen vom Kaufvertrag zurück, müssen Sie auch keine Raten für den Kredit mehr zahlen. An dieser Stelle sind Sie bei einem Kauf auf Finanzierung also nicht schlechter gestellt als bei einer Barzahlung. Trotzdem sollten Sie sich vor dem Vertragsabschluss gut überlegen, ob Sie den Kredit abschließen wollen und ob Sie die monatliche Rate des Verbraucherkredits zahlen wollen. Ist der Vertrag nämlich erst einmal unterschrieben, müssten Sie sich die Mühe machen, ihn innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 14 Tagen zu widerrufen, damit Kauf- und Kreditvertrag unwirksam werden. Ganz ähnlich sieht es übrigens mit dem Rücktrittsrecht aus. Es greift, wenn die Ware beim Kauf mangelhaft war und nach einem Monat defekt ist. Der Verkäufer muss dann den Schaden beseitigen und das Gerät reparieren lassen. Vom Kauf zurücktreten können Sie nach einer zweimaligen erfolglosen Reparatur oder bei Lieferung eines mangelhaften Ersatzgeräts. Bei einem Rücktritt vom Vertrag müssen Sie den Kreditvertrag nicht fortführen. Meist erhalten Sie bereits gezahlte Raten erstattet, ausstehende Zahlungen müssen Sie nicht leisten.

Die Null-Prozent-Finanzierung als Herausforderung

Eine etwas andere Regelung ergibt sich bei einer Null-Prozent-Finanzierung. Hier fallen keine Zinsen an, die Finanzierung scheint deshalb besonders attraktiv zu sein. Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verlieren Sie als Verbraucher aber wichtige Schutzrechte, wenn Sie eine solche Finanzierung abschließen. Verträge mit einer Null-Prozent-Finanzierung sind nämlich keine Verbraucherdarlehensverträge. Wenn Sie vom Kaufvertrag zurücktreten, weil beispielsweise die Lieferung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist, müssen Sie die Raten trotzdem an die Bank leisten (Az. XI ZR 168/13). Selbst wenn Sie also das Gerät aufgrund eines Defekts zurückgeben, bleiben Sie zur Zahlung der Kreditraten verpflichtet. Deshalb sollten Sie den Abschluss einer Null-Prozent-Finanzierung sehr genau überlegen.

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