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Beamtenkredit – Vorteile und Nachteile

Der Beamtenkredit ist die gebräuchliche Bezeichnung für einen Kredit, der an einen bestimmten Personenkreis zu besonderen Kreditkonditionen vergeben wird. Er ist keine eigene Kreditform, sondern die ungeschützte Bezeichnung für einen zweckfreien oder zweckgebundenen Kredit. Er wird von den Banken und Sparkassen in ganz unterschiedlichen Formen angeboten, die sich jedoch ausschließlich an Mitarbeiter im öffentlichen Dienst bei Bund, Ländern und Gemeinden richten.

Allgemeine Vorrausetzungen eines Beamtenkredit

Eine Voraussetzung für jede Kredit- oder Darlehensvergabe ist die Bonität des Kreditsuchenden. Er muss über ein ausreichend hohes sowie möglichst langfristig gesichertes Arbeitseinkommen verfügen. Das bezieht sich auf seinen Arbeitsplatz und auf den dazugehörigen Arbeitgeber. Je sicherer Arbeitsplatz und Arbeitseinkommen sind, umso geringer ist das Kreditausfallrisiko für das Kreditinstitut. Das ist seinerseits dazu bereit, einen langfristigen Kredit zu besonders günstigen Zinsen zu vergeben. Vor diesem Hintergrund gehören die Beamten zu den sichersten Kreditnehmern. Der Beamte ist nach seiner urkundlichen Ernennung auf Lebenszeit buchstäblich unkündbar. Durch den Beamtenstatus hat er zeitlebens einen vom Dienstherrn garantierten Arbeitsplatz und die dazugehörige Besoldung. Das gilt für Beamte von Bund, Ländern und Gemeinden in allen Besoldungsgruppen gleichermaßen; also von der unteren über die mittlere und gehobene bis hin zur höheren. Den Beamten in etwa gleichgestellt sind die sogenannten unkündbaren Angestellten. Hier richtet sich die Kündbarkeit nach dem TVöD, dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Eine Unkündbarkeit ist zwar unter bestimmten Voraussetzungen möglich, jedoch mit der des Beamten auf Lebenszeit nicht vergleichbar. Trotzdem haben die Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst einen deutlich sicheren Arbeitsplatz als diejenigen in der freien Wirtschaft. Vor diesem Hintergrund wird der Beamtenkredit als Begriff, wenn auch mit Abstrichen, sowohl auf Angestellte als auch auf Arbeiter bei Bund, Ländern und Gemeinden erweitert.

Wie funktioniert ein Beamtenkredit eigentlich

Der Beamtenkredit wird als ein endfälliger Langzeitkredit vergeben. Zusammen mit der Kreditaufnahme wird eine damit korrespondierende Kapitallebensversicherung abgeschlossen. Sie ist zeitgleich mit dem Beamtenkredit fällig. In monatlichen Raten werden die Kreditzinsen sowie die Versicherungsbeiträge gezahlt. Der Beamtenkredit selbst wird durch die Kapitallebensversicherung getilgt. Die wird bei Vertragsabschluss an den Kreditgeber abgetreten und bei Kreditfälligkeit direkt an ihn gezahlt. Die Versicherungssumme zuzüglich der Zinsen und Überschüsse ist in der Regel höher als die Kreditablösung, sodass der Kreditnehmer den Restbetrag ausgezahlt bekommt. Der Beamtenkredit ist auf diese Weise im Interesse beider Vertragsparteien in voller Höhe abgesichert. Beim vorzeitigen Ableben des Beamten wird der Beamtenkredit durch die dann fällige Lebensversicherung ebenfalls abgelöst.

Zum Personenkreis der Beamten in Deutschland gehören vorwiegend:

  • Nichttechnische Verwaltungsbeamte
  • Technische Beamte
  • Berufssoldaten / Zeitsoldaten
  • Polizeibeamte
  • Beamtete Lehrer
  • Richter und Staatsanwälte
  • im weiteren Sinne Arbeiter und Angestellte bei Behörden, Anstalten und Körperschaften

Auf was ist beim Beamtenkredit zu achten

Gerade weil der Beamtenkredit von zahlreichen Banken und Sparkassen angeboten wird, ist ein ausgiebiger Kreditvergleich so hilfreich wie notwendig. Die Kreditangebote unterscheiden sich nicht nur beim Effektivzins, sondern beispielsweise auch bei der maximalen Laufzeit, oder beim Höchstalter für die Kreditaufnahme. Wenn die dazugehörige Kapitallebensversicherung vom Kreditgeber vermittelt wird, dann muss sie in den Kreditvergleich einbezogen werden. Der Beamtenkredit sollte die einzige Verbindlichkeit des Kreditnehmers sein; bereits bestehende Kredite und Darlehen werden abgelöst, also umgeschuldet. Als einzig nennenswerter Nachtei bleibt die Besteuerung von Zinserträgen aus der Lebensversicherung im Falle einer vorzeitigen Kündigung festzuhalten.

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