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Altersvorsorge dank Fondsparplan mit staatlicher Zulage

Wer heute im Berufsleben steht, weiß zumeist noch nicht, mit welcher Rente er einmal rechnen kann, doch eines ist Fakt: Die Rente fällt nur niedrig aus und reicht nicht immer aus, um den bisherigen Lebensstandard fortzuführen. Wollen Sie Ihren guten Lebensstil auch im Alter beibehalten, müssen Sie vorsorgen, denn das gesetzliche Renteneintrittsalter steigt, die Rentenzahlung wird immer geringer. Für die Vorsorge bestehen verschiedene Möglichkeiten, doch kommt es auf eine gute Rendite an. Fonds versprechen eine hohe Rendite, daher ist ein Fondssparplan eine gute Form der Altersvorsorge, vor allem dann, wenn Sie eine staatliche Zulage bekommen. Dieser Fondssparplan mit staatlicher Zulage ist eine Form der Riester-Rente.

Vorteile des Sparplans mit staatlicher Zulage

Ein Fondssparplan mit staatlicher Zulage ist eine vorteilhafte Form der Altersvorsorge. Bereits mit geringen monatlichen Einzahlungen können Sie von einer hohen Rendite profitieren und letztendlich im Alter attraktive monatliche Rentenzahlungen zusätzlich zur gesetzlichen Rente erhalten. Für den Fondssparplan können verschiedene Fonds gewählt werden, beispielsweise Aktienfonds oder Immobilienfonds. Bei den Aktienfonds erwerben Sie keine Aktien, sondern nur die Anteile davon, dabei handelt es sich um Aktien aus verschiedenen Branchen und verschiedenen Unternehmen, um das Risiko zu streuen und eine möglichst hohe Rendite zu erzielen. Derartige Aktienfonds sind der Geldanlage in reine Aktien deutlich im Vorteil, denn der Aktienhandel ist nur für fortgeschrittene Anleger geeignet. Die Investition in Aktien kann zwar eine attraktive Rendite ermöglichen, doch sind Anleger nie vor Kursschwankungen und damit verbundenen Verlusten sicher. Da in Aktienfonds verschiedene Aktien enthalten sind, gleichen sich die Kursschwankungen der verschiedenen Aktien aus. Wie hoch Ihre monatlichen Beiträge für den Fondssparplan sind, richtet sich einerseits nach Ihrem Eintrittsalter in den Fondssparplan, andererseits nach Ihrem Einkommen.

Sie erhalten eine staatliche Förderung zusätzlich zu Ihren monatlichen Einzahlungen, auf Ihre Eigenbeträge und die staatlichen Zulagen wird eine volle Garantie gewährt. Die Rentenzahlung erfolgt zusätzlich zur gesetzlichen Rente. Ein Fondssparplan mit staatlicher Förderung lohnt sich dann, wenn Sie noch mindestens 20 Jahre bis zur Rente arbeiten müssen, denn da Aktien Kursschwankungen unterliegen, gleichen sich die Kursschwankungen während der langen Laufzeit aus. Fondssparpläne werden auch mit kürzerer Laufzeit angeboten, doch ist dann nicht immer gewährleistet, dass sich die Kursschwankungen ausgleichen.

Beitragsgarantie beim Fondssparplan mit staatlicher Zulage

Für Riester-Rentenverträge, zu denen der Fondssparplan mit staatlicher Zulage gehört, schreibt das Gesetz eine Sicherheit vor, sodass Sie trotz Kursschwankungen bei Aktien Ihre eigenen Einzahlungen und die staatlichen Zulagen ausgezahlt bekommen. Die monatlichen Auszahlungen erfolgen mindestens bis zum Garantieniveau. Die Höhe der monatlichen Auszahlungen kann noch steigen, da in Fonds investiert wird, die eine hohe Rendite versprechen. Die Beitragsgarantie bedeutet, dass die Auszahlungen im Verlauf der Auszahlungsphase absinken können, wenn es zu Kursschwankungen bei den Aktien kommt, aber dass die Verlustrisiken begrenzt sind.

So sieht die Riesterförderung aus

Der Fondssparplan mit staatlicher Zulage wird auch als Riester-Fondssparplan bezeichnet. Die staatliche Grundzulage liegt gegenwärtig bei jährlich 154 Euro, doch müssen Sie, um diese Zulage in voller Höhe zu erhalten, mindestens vier Prozent Ihres jährlichen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr als Eigenbeträge leisten, diese Eigenbeträge werden in der Regel monatlich gezahlt. Da der maximale Eigenbetrag pro Jahr 2.100 Euro beträgt, fällt die monatliche Belastung für den Fondssparplan nur gering aus und ist überschaubar. Im Betrag von maximal 2.100 Euro pro Jahr sind bereits Zulagen enthalten. Eltern, die Kindergeld für ihre Kinder beziehen, können zusätzlich eine Kinderzulage von jährlich 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, und von jährlich 300 Euro für Kinder, die nach 2008 geboren wurden, erhalten. Ein weiterer Vorteil des Fondssparplans mit staatlicher Zulage ist die Möglichkeit, dass Sie Ihre jährlichen Einzahlungen steuerlich geltend machen können. In Ihrer jährlichen Steuererklärung können Sie Ihre Einzahlungen in den Riester-Fondssparplan als Aufwendungen zur Altersvorsorge geltend machen.

So funktioniert die Altersvorsorge mit staatlicher Zulage

Einen Fondssparplan mit staatlicher Zulage können Sie bei verschiedenen Geldinstituten abschließen, dabei werden verschiedene Aktienfonds angeboten. Um ein hohes Maß an Sicherheit und eine gute Rendite zu erhalten, sollten Sie sich gründlich beraten lassen. Abhängig davon, wie viele Jahre Sie noch bis zum Renteneintritt arbeiten müssen, wird eine Laufzeit vereinbart, die Mindestlaufzeit liegt bei zwölf Jahren. Die Auszahlphase beginnt mit dem Renteneintrittsalter, frühestens jedoch mit dem vollendeten 62. Lebensjahr. Die Auszahlung muss bei den Riester-Sparplänen als lebenslange Rente erfolgen, die Rente wird monatlich ausgezahlt. Welcher Betrag Ihnen letztendlich ausgezahlt wird, hängt von Ihren Einzahlungen sowie von der Entwicklung der Fonds und der damit verbundenen Rendite ab.

Nachteile des Fondssparplans mit staatlicher Zulage

Bei einem Fondssparplan mit staatlicher Zulage überwiegen zwar die Vorteile, doch hat er auch Nachteile. Beim Riester-Sparplan besteht kein Kapitalwahlrecht, es kann nur eine monatliche Rentenzahlung erfolgen. Verstirbt der Anleger bereits wenige Jahre nach dem Beginn der Auszahlung, erhält er nicht das gesamte angesammelte Kapital ausgezahlt; der Fondssparplan ist nicht vererbbar. Der Riester-Fondssparplan kann nur dann ausgezahlt werden, wenn der Anleger seinen Lebensabend innerhalb Deutschlands verbringt.