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Grundsteuererklärung 2022:
Hilfreiche Tipps zum Ausfüllen

Das Wichtigste in Kürze

Als Eigentümer von Grundbesitz müssen Sie demnächst eine Grundsteuererklärung abgeben.
Der Grund: 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Besteuerung von Grundbesitz für verfassungswidrig. Es gibt deshalb eine Grundsteuerreform: ca. 36 Millionen Immobilien in Deutschland müssen neu bewertet werden.

Viele Grundstückseigentümer tun sich jedoch schwer mit der Grundsteuererklärung. Kritisiert wird dabei, dass das Verfahren zu kompliziert und aufwendig sei. Viel Zeit bleibt Ihnen aber nicht mehr: Frist für die Abgabe der sogenannten Feststellungserklärung ist der 31. Oktober  2022.

Erfahren Sie, welche Informationen Sie brauchen und wie Sie die Erklärung abgeben können. Wer genau muss die Erklärung einreichen, welche bundeslandspezifischen Modelle gibt es und wie wird die neue Grundsteuer überhaupt berechnet? Antworten auf diese Fragen und nützliche Hinweise, wie Sie die Grundsteuererklärung schnell ausfüllen und absenden können, finden Sie
hier.

Inhaltsverzeichnis

1. Wen betrifft die Grundsteuererklärung?

Bei vielen Haushalten flatterte im Frühjahr oder Sommer 2022 ein Schreiben vom Finanzamt in den Briefkasten. Wer zum Stichtag 1. Januar 2022 Eigentümer von Grundbesitz oder eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs war, wurde darin informiert, dass er eine Grundsteuererklärung abgeben muss. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Grundbesitz selbst genutzt, vermietet oder verpachtet wurde oder wird.

Ausschlaggebend sind die Verhältnisse zum Stichtag am 1. Januar 2022. Haben Sie erst später ein Grundstück gekauft, müssen Sie die Erklärung nicht abgeben. Haben Sie dagegen zu einem späteren Zeitpunkt in 2022 Ihre Immobilie verkauft, sind Sie zur Abgabe der Erklärung verpflichtet.

Hat ein Grundstück mehrere Eigentümer, reichen diese gemeinsam die Grundsteuererklärung ein. Das geht – im Einverständnis mit den übrigen Eigentümern – zum Beispiel über den Elster-Zugang eines Eigentümers.

Sind Sie Eigentümer einer Eigentumswohnung, müssen Sie ebenfalls eine Erklärung einreichen. Generell gilt: Für jede Eigentumswohnung wird eine Feststellungserklärung abgegeben. Bei Erbbaugrundstücken sind die Pächter in der Pflicht, die Erklärung für die neue Grundsteuer abzugeben.

2. Was passiert, wenn Sie Ihre Grundsteuererklärung gar nicht oder zu spät einreichen?

Geben Sie die Feststellungserklärung nicht rechtzeitig ab, wird das Finanzamt Sie schriftlich anmahnen. Spätestens dann sollten Sie Ihre Erklärung abgeben, sonst müssen Sie mit einem Verspätungszuschlag und dann sogar mit Bußgeld rechnen. Reichen Sie keine Erklärung ein, darf das Finanzamt außerdem die Grundlagen der Besteuerung wie beispielsweise die Wohnfläche schätzen, was sicher nicht zu Ihren Gunsten ausfallen wird.

Können Sie schon jetzt absehen, dass Sie die Frist nicht halten können, stellen Sie einen Antrag auf Fristverlängerung. Diesen müssen Sie gut begründen. Rufen Sie dafür am besten Ihr zuständiges Finanzamt an.

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3. Wie können Sie die Grundsteuererklärung einreichen?

Laut dem Bundesfinanzministerium müssen Sie die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts elektronisch beim Finanzamt einreichen. Dafür können Sie zum Beispiel das Elster-Portal verwenden. Alle wichtigen Formulare für die Grundsteuererklärung stehen dort seit dem 1. Juli 2022 bereit.

Für private Eigentümer gibt es eine einfachere Variante, ihre Erklärung abzugeben: die „Grundsteuererklärung für Privateigentum“. Dieser Online-Service des Bundesfinanzministeriums ist kostenlos und eignet sich für Privateigentümer, die ein Ein- oder Zweifamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder ein unbebautes Grundstück ihr Eigentum nennen.

Grundsteuererklärung für Privateigentum

Nutzen Sie den kostenlosen Online-Service Grundsteuererklärung für Privateigentum, wenn Sie einen der oben genannten Fälle abdecken. Denn das Ausfüllen der Erklärung ist hier im Vergleich zu Elster einfacher. Ein Elster-Konto zur Identifikation ist von Vorteil, aber nicht unbedingt erforderlich. Standardfälle sind beispielsweise, wenn Sie als Ehepaar Eigentümer eines Grundstücks mit Einfamilienhaus sind oder als nicht verheiratetes Paar eine Eigentumswohnung haben.

In dem Portal werden Sie einfach und strukturiert durch die Grundsteuererklärung geführt. Gut verständliche Informations- und Hilfstexte erleichtern es Ihnen, die Daten richtig zu erfassen, und Sie erfahren, wie und wo genau Sie wichtige Informationen herbekommen. Nützliche Screenshots und Verlinkungen sind eingefügt. Um beispielsweise den Bodenrichtwert Ihres Grundstücks herauszubekommen, leitet Sie ein Link auf das Grundstücksportal Ihres Bundeslandes. Haben Sie alle Daten parat, ist Ihre Erklärung innerhalb kürzester Zeit ausgefüllt und abgesendet.

Wichtig: Die Erklärung können Sie über dieses Portal einreichen, wenn das Bundesland, auf dem sich Ihre Immobilie befindet, am Bundesmodell teilnimmt. Dazu gehören die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Grundsteuererklärung mit Elster

Über das Elster-Portal können Sie in jedem Fall Ihre Feststellungserklärung einreichen. Um das Portal zu nutzen, müssen Sie vorab Ihr Benutzerkonto bei „Mein Elster“ einrichten, falls Sie noch keins haben. Der Vorgang kann je nachdem, wie Sie sich registrieren, bis zu zwei Wochen dauern. Das sollten Sie unbedingt bei der Abgabefrist berücksichtigen. Für die meisten kommt das Log-in mit Zertifikatsdatei infrage. Dann bekommen Sie vom Finanzamt die Daten zu Aktivierung des Kontos separat per E-Mail und per Post zugeschickt.

Nutzen Sie Elster schon für Ihre Einkommensteuererklärung, können Sie diesen Zugang auch für die Grundsteuererklärung verwenden. Im Normalfall füllen Sie den Hauptvordruck (GW1) und die Anlage Grundstück (GW2) aus. Elster scheint jedoch nicht die bevorzugte Lösung zum Ausfüllen der Grundsteuerklärung zu sein: So ist das Programm sehr komplex und wenig nutzerfreundlich. Es kommen viele Fachbegriffe vor, die häufig nicht näher erklärt werden.

Erklärung in Papierform abgeben – geht das?

Laut Bundesfinanzministerium besteht für alle die Pflicht, die Grundsteuererklärung digital zu übermitteln. In Ausnahmefällen können Sie die Feststellungserklärung in Papierform einreichen, vor allem dann, wenn eine digitale Abgabe für Sie unzumutbar ist. Da ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie keinen Internetzugang haben oder Ihnen die technische Ausstattung oder das Wissen fehlen, um die Grundsteuererklärung elektronisch einzureichen.

Sie haben außerdem die Möglichkeit, die Grundsteuererklärung mit Hilfe eines Angehörigen einzureichen. Sie übermitteln in diesem Fall Ihre Daten über den Elster-Zugang Ihres Verwandten.

4. Welche Modelle gibt es bei der neuen Grundsteuer?

Ursprünglich war angedacht, dass deutschlandweit das Bundesmodell gilt. Letztendlich haben sich nur elf Bundesländer diesem Modell angeschlossen: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Sachsen und das Saarland.

Die anderen Bundesländer

– Bayern,
– Baden-Württemberg,
– Hamburg,
– Hessen und
– Niedersachsen

haben eigene Modelle entwickelt, um die neue Grundsteuer zu berechnen.

5. Wie wird die neue Grundsteuer berechnet?

Nach dem Bundesmodell berechnen die Finanzämter die neue Grundsteuer so:

Anhand der Angaben zu Ihrem Grundstück berechnen die Finanzämter den Grundsteuerwert. Der Grundsteuerwert löst den Einheitswert ab 2025 ab.

Der Grundsteuerwert wird mit der Steuermesszahl multipliziert. Das ergibt den Grundsteuermessbetrag. Die Steuermesszahl ist im Grundsteuergesetz festgelegt.  Ab 2025 tritt eine Neufassung des Grundsteuergesetzes in Kraft. Dadurch ändern sich auch die
Steuermesszahlen.

Anhand des des Grundsteuermessbetrags errechnen die Finanzämter die Grundsteuer. Dabei ist der Hebesatz wichtig, der mit dem Grundsteuermessbetrag multipliziert wird. Der Hebesatz wird von jeder Stadt und Gemeinde selbst festgelegt.

Bisher gab es nur Grundsteuer A für agrarischen Grundbesitz und Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke. Neu ist Grundsteuer C für baureifen unbebauten Grundbesitz.

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6. Welche Unterlagen und Informationen sind für die Grundsteuererklärung wichtig?

Diese Unterlagen helfen Ihnen dabei, die Grundsteuerklärung richtig auszufüllen:

Informationsschreiben Ihres Finanzamtes zur Abgabe der Erklärung: Darauf steht beispielsweise das Aktenzeichen Ihres Grundbesitzes.
Optional: Grundbuchauszug, Kaufvertrag oder Schenkungsvertrag, Einheitswertbescheid, Bauunterlagen oder Vermessungsunterlagen, Teilungserklärung.

Diese Informationen müssen Sie in der Regel in der Erklärung angeben:

Angaben zum Grundstück:

Aktenzeichen: Dieses finden Sie im Informationsschreiben des Finanzamts oder im Grundsteuerbescheid.
Angaben zur Grundstücksart (z. B. Einfamilienhaus) und zur Lage Grundstücksadresse
Bodenrichtwert: Hier hat jedes Bundesland ein eigenes Portal, auf dem Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück ermitteln können.
Angaben zum Flurstück (Gemarkung, Flurstück-Zähler und -Nenner und Größe laut Grundbuchauszug)

Angaben zum Gebäude:

Baujahr
Kernsanierung und Abbruchpflichten
Wohnfläche: Hier müssen Sie alle Wohnräume zusammenzählen.

Angaben zu den Eigentümern:

Anzahl der Eigentümer und persönliche Angaben und Adressdaten
Steuernummer
Eigentumsanteile
gesetzliche Vertretungen und empfangsbevollmächtigte Personen

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Duratio´s Tipp zur Wohnfläche:
Rechnen Sie Keller, Abstell- und Heiz- und Waschräume, Treppenhäuser, Schuppen und Garagen NICHT mit. Räume mit Dachschrägen zählen nur bis zu einem Meter Raumhöhe. Raumhöhen zwischen einem und zwei Metern rechnen Sie nur zur Hälfte mit. Wintergärten berücksichtigen Sie ebenfalls nur zur Hälfte. Terrassen, Balkone und Loggien beziehen Sie nur zu einem Viertel in Ihre Berechnung ein.

7. Wo gibt es Hilfe?

Können oder wollen Sie Ihre Grundsteuererklärung nicht allein machen, haben Sie diese Alternativen:

Angehörige: Sie können einen Angehörigen Ihre Erklärung erledigen und einreichen lassen. Hat der Angehörige einen Zugang zu Mein Elster, können Sie diesen Zugang zu Abgabe Ihrer Erklärung nutzen.

Sie haben auch die Möglichkeit, einen Steuerberater zu beauftragen. Klären Sie am besten vorab, zu welchem Preis er die Grundsteuererklärung für Sie erstellt.

Sind Sie Wohnungseigentümer oder Eigentümer eines Mietshauses, können Sie Ihre Immobilienverwaltung bitten, Sie zu unterstützen.

Autor dieses Artikels: Sandy Paasch

Sandy Paasch ist bei Duratio als Online Marketing Managerin tätig. In den Duratio Finanznews schreibt sie über Neugikeiten aus der Finanzbranche und gibt nützliche Tipps rund um die Themen Finanzen, Steuern und Kredite.

Fazit zum Beitrag: „Inzwischen haben die Finanzämter und Behörden erkannt, dass viele Eigentümer Schwierigkeiten mit der Grundsteuererklärung haben. Viele Bundesländer und das Bundesministerium für Finanzen bieten deshalb Portale mit leicht verständlichen Anleitungen oder anschaulichen Videotutorials an. Diese Hilfestellungen unterstützen Sie dabei, Ihre Erklärung – notfalls auch kurz vor Ablauf der Frist – noch rechtzeitig einzureichen.”