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Schufa Test – Teil 1 „Sammelwut & Folgen“

Nahezu jeder Bürger kennt die Schufa, ohne sie je gesehen zu haben. Für rund siebzig Millionen Bürger ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung ein ebenso unsichtbares wie unheimliches Unternehmen. Die private Wirtschaftsauskunftei mit Sitz in der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden hat den Ruf, dass sie im wahrsten Sinne des Wortes über jeden alle Daten sammelt, an die sie herankommen kann. Das wäre nicht weiter schlimm, wenn es dabei bliebe. Doch dem ist bei Weitem nicht so. Die Bürger, deren vertragliches Ausgabeverhalten von der Schufa möglichst transparent gemacht werden soll, sind nur die eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite sind die rund zehntausend Schufa-Geschäftspartner, unterteilt in A-, B- und F-Geschäftspartner. Zu denen gehören Banken und Sparkassen, Leasing- und Telefongesellschaften sowie Onlineshops, Versandhäuser, Inkassobüros sowie zahlreiche andere Unternehmen der freien Wirtschaft. Sie alle sehen die Schufa als bezahltes Warnsystem vor zahlungsunwilligen und zahlungsunfähigen Kunden an.

Die Sammelwut der Schufa-Geschäftspartner führt zu vielen Fehlern

Jedes Unternehmen, das mit der Schufa kooperiert, lässt alle Verträge mit seinen Kunden in die Schufa-Datenbank eintragen. In der Summe ergibt das bundesweit locker eine Milliarde Datensätze; Tendenz steigend, weil bei Weitem nicht alles fristgerecht wieder gelöscht wird. Ohne die Zustimmung des Bürgers speichert die Schufa, sozusagen von Amts wegen, seine folgenden Kontaktdaten:

  • Zuname, Geburtsname, Vorname
  • Geburtsdatum, Geburtsort
  • Geschlecht
  • Aktuelle und letzte Wohnanschrift

Alle weiteren Informationen dürfen nur mit Zustimmung des Betroffenen gespeichert werden. Der steckt im konkreten Falle in der Zwickmühle und wird regelrecht erpresst. Wenn er die Schufa-Klausel nicht unterzeichnet, also nicht seine Zustimmung erklärt, dass für den bevorstehenden Vertragsabschluss die Schufa-Datenbank eingesehen und der Vertrag anschließend dort eingetragen wird, dann geht es nicht weiter. Der Kundenberater bei der Bank beendet das Gespräch, und der Autovertragshändler klappt sein Auftragsbuch zu. Beim Onlineantrag für einen normalen Kredit muss die „Einwilligung zur Schufa“ angeklickt werden, ansonsten kann der Antrag nicht abgeschickt werden. Kurz gesagt: Ohne die Schufa kommen heutzutage viele Verträge gar nicht zustande. Der Bürger wird dazu gezwungen, die Schufa-Klausel zu unterzeichnen. Damit gibt er auch unbewusst sein OK dazu, dass alle Folgeinformationen nahezu automatisch in die Schufa eingetragen werden dürfen.

Welche negativen Folgen können dadurch entstehen

Das sind die Negativeintragungen, die in aller Regel große oder auch nur kleine Zahlungsprobleme zur Ursache haben. Der Zahlungssäumige wird in den Mahnungen darauf hingewiesen und erneut nahezu erpresst. Der Negativeintragung kann er nur durch eine Begleichung der Verbindlichkeit entgehen; dagegen unternehmen kann er jedoch nichts. Er ist dem Gläubiger mit dessen Willkür, dessen Genauigkeit oder auch Nachlässigkeit ausgeliefert. Bei durchschnittlich fünf Eintragungen je Bürger – und das ist niedrig angesetzt – lässt sich leicht ausrechnen, welche Datenmenge sich wöchentlich, monatlich und jährlich ergibt. Fehler im einstelligen Prozentbereich gehen da leicht in die Millionen, und so ergibt sich daraus der statistische Durchschnitt von mindestens ein bis zwei Fehlern je Bürger.

Was Sie tun können, um diesen Eintragungen entgegen zu wirken, erfahren Sie in unserem nächsten Artikel zur Schufa im Test:
Die Schufa im Test – Teil 2 „Mitarbeit & Eigenverantwortung“ ›

Die gesammelten Daten und Methoden der Schufa gehen uns alle an und sind für jeden von uns ein wichtiges Thema. Bitte teilen Sie diesen Beitrag in Ihren sozialen Netzwerken, wie z. B. Facebook, Twitter oder Google Plus, damit sich dort auch weitere Personen über diesen Artikel informieren können.