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Falsche Widerrufsbelehrung der Bank erkennen

Das Widerrufsrecht und eine schriftliche Aufklärung darüber sind ein elementarer Bestandteil des Verbraucherschutzes. Seit 2002 sind Banken auch bei Immobilienfinanzierungen zu solchen Widerrufsbelehrungen verpflichtet. Bei der Umsetzung hat sich aber fast jede Bank grobe Schnitzer geleistet. Dadurch ist die Mehrheit alter Baufinanzierungen auch Jahre nach dem Abschluss noch widerrufbar. Sie können den Kredit dann zu aktuell günstigen Zinsen neu abschließen und sparen bares Geld, erhalten sogar manches Mal noch eine Rückzahlung. Auch eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung steht Ihnen wieder zu. Mehr dazu lesen Sie hier.

Fehler bei Widerruf von Banken beim Kredit erkennen

Alle Baukredite ab November 2002 auf dem Prüfstand

Wenn Sie nach 1. November 2002 eine Immobilienfinanzierung aufgenommen haben, lohnt sich eine genaue Überprüfung Ihrer Verträge in jedem Fall. Verbraucherzentralen oder unsere Finanzprofis helfen Ihnen dabei. Auch ein wortgenauer Vergleich mit einer Musterbelehrung offenbart Ihnen sofort Fehler. Ab dem Stichtag 01. November 2002 muss jedes Hypothekendarlehen eine rechtlich einwandfreie Widerrufsbelehrung enthalten. Die von den Banken formulierten Klauseln halten einer genauen rechtlichen Überprüfung selten stand und selbst die Textmuster des Gesetzgebers wurden inzwischen schon gerichtlich beanstandet.

Die Folgen eines fehlerhaften Widerrufs

Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung hat die eigentliche, normalerweise längst verstrichene Widerrufsfrist von 14 Tagen rechtlich nie begonnen. So können Sie auch noch Jahre nach der Unterschrift Ihren Vertrag widerrufen und mit den momentan günstigen Zinsen neu finanzieren. Haben Sie eine Immobilienfinanzierung vorzeitig beendet und mussten Tausende Euro an Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, können Sie diese ebenfalls nach einem Widerruf zurückfordern. Wird das alte Darlehen nach dem Widerruf rückabgewickelt, dürfen Sie zudem mit einer weiteren Erstattung rechnen.

Ein passendes Beispiel für ein Darlehen

Hier zeigen wir Ihnen, welche Ersparnis allein durch die Neuregelung der Darlehenszinsen möglich ist. Haben Sie eine Restschuld von 100.000 Euro bei einem Zinssatz von 4,5 Prozent, fünfjähriger Restlaufzeit und einer monatlichen Rate von 800 Euro, drücken Sie Ihre Restschuld in den nächsten fünf Jahren um zusätzliche 10.000 Euro, wenn Sie heute nach einem Widerruf zu 2,5 Prozent neu finanzieren. Nutzen Sie die eingesparten Zinsen immer gleich für höhere Tilgungen und werden Sie schneller schuldenfrei!

Welche Banken sind von den Fehlern betroffen?

Verbraucherschützer und Finanzexperten haben in mehreren Stichproben nachgewiesen, dass ungefähr acht von zehn Verträgen ungültige Widerrufsbelehrungen enthalten. Manche Erhebungen nennen auch eine Fehlerquote von 90 Prozent – bei ING-DiBa, Hamburger Sparkasse oder Dresdner Bank sind entsprechende Zahlen belegt. Bei DKB und Deutscher Bank sind drei von vier Verträgen betroffen und die BHW Bausparkasse wird mit einer Fehlerquote von 60 Prozent taxiert.

Das müssen Sie tun, wenn Sie eine falsche Widerrufsbelehrung erkennen

Trotz vieler einschlägiger Urteile, ist jede fehlerhafte Widerrufsbelehrung ein neuer Fall, den Sie selbst noch geltend machen müssen. Hat die Überprüfung Ihrer Widerrufsbelehrung Fehler ergeben, setzen Sie sich mit Ihrer Bank in Verbindung. Die wird naturgemäß nicht begeistert sein, aber bleiben Sie hart und holen Sie sich notfalls Unterstützung durch einen Anwalt. Suchen Sie aber auch frühzeitig nach einer neuen, günstigen Finanzierung oder lassen Sie sich von unseren Finanzprofis ein unverbindliches Angebot erstellen. Die neue Finanzierung über den aktuellen Restschuldbetrag sollte bereits gesichert sein, denn wird Ihr Widerruf angenommen, haben Sie nur einen Monat Zeit, den Betrag an Ihre alte Bank zu überweisen.