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Welche Sondertilgungsrechte haben Kreditnehmer

Die Immobilienfinanzierung bedeutet eine Darlehensaufnahme im sechsstelligen Eurobereich. Die Finanzierung mit der monatlichen Rückzahlung wird für mehrere Jahrzehnte ausgerechnet und geplant. In dieser Zeit ergeben sich oftmaals Situationen, die eine Sondertilgung ermöglichen. Das freut den Darlehensnehmer, der damit die Finanzierungskosten mit den Darlehenszinsen, oder auch die Laufzeit des Immobiliendarlehens, deutlich reduzieren kann. Der Kreditgeber seinerseits erwartet in solchen Fällen einen finanziellen Ausgleich, die sogenannten Vorfälligkeitszinsen.

Sondertilgung immer vertraglich vereinbaren

Die geltende Rechtsprechung hat in den vergangenen Jahren durch mehrere Urteile die Rechte der Darlehensnehmer gestärkt und dadurch diejenigen der Darlehensgeber automatisch beschnitten. Generell sollte der Bauherr keine Baufinanzierung ohne eine kostenlose Sondertilgungsmöglichkeit abschließen. Ferner muss im Detail geprüft, gerechnet und verglichen werden, wie die Banken und Sparkassen die nach wie vor mögliche Vorfälligkeitsentscheidung berechnen. Hier entscheidet der Berechnungsmodus über die Höhe der Zahlung. Dem Darlehensnehmer muss bewusst sein, dass Urteile von Amts- oder Landgerichten zwar eine Signalwirkung haben, jedoch nicht bundesweit rechtsverbindlich sind. Was in Hessen so gesehen wird, kann in den übrigen fünfzehn Bundesländern ganz anders bewertet werden. Eine höchstrichterliche Entscheidung gibt es zu diesem Thema nach wie vor nicht.

Darlehensnehmer dürfen durch Sondertilgung nicht benachteiligt werden

Die Gerichte sind sich gleichermaßen darin einig, dass der Darlehensnehmer als Bankkunde durch Sondertilgungen nicht benachteiligt werden darf. Andererseits ist der Darlehensvertrag das Ergebnis von Angebot und Nachfrage. er kann, muss jedoch keineswegs abgeschlossen werden. An dieser Stelle ist der Vergleich verschiedener Angebote von unterschiedlichen Kreditinstituten wie Filialbanken und Sparkassen, Direktbanken und Onlinebanken geradezu ein Muss. Bei Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung müssen die zwischenzeitlich geleisteten Sondertilgungen mit berücksichtigt werden. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist wie ein Schadensersatz zu bewerten. Der Darlehensnehmer muss dem Darlehensgeber den ihm „tatsächlich entstandenen Schaden“ ersetzen, der ihm durch die Sondertilgung entsteht. Nur darum geht es, und hier verläuft auch die Grenze des Vertretbaren.

Im Grunde genommen ist das Sondertilgungsrecht eine Option. Sie beinhaltet schon bei Vertragsabschluss einen Zinsaufschlag und sollte damit abgegolten sein. Im Darlehensertrag muss auch der Wortlaut dahingehend geprüft werden, ob das Sondertilgungsrecht einmalig oder mehrfach gilt, und wie die Situation ist, wenn die Option in dem betreffenden Jahr nicht wahrgenommen wird. Verfällt sie oder wird sie übertragen, sozusagen mitgenommen; und wenn ja, für welchen zukünftigen Zeitraum.

Falls Sie Fragen zu Sondertilgungsrechten bei Immobilienfinanzierungen haben, können Sie gern mit unseren Baufinanzierungsexperten Kontakt aufnehmen. Wir sind Ihnen gern behilflich beim Finanzierungsabschluss, etwaigen Konditionsfragen und dem Vergleich idealer Baufinanzierungen.