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Schufa Test – Teil 3 „Fehler & Falschmeldungen“

Die Schufa kann häufig ihre eigenen Fehler nicht erklären, doch das Maß der Dinge ist nun mal letztendlich der Schufa-Score. Er ist die rechnerische Bewertung aller Daten und Informationen, die personenbezogen eingetragen sind. Ausgedrückt wird der Score in Prozenten. Je näher der Score an hundert Prozent ist, umso besser ist er. Hier werden jedoch auch sogenannte weiche Werte verarbeitet, die nichts mit den Eintragungen zu tun haben und von denen der Bürger nichts erfährt. Sie sind das große Ärgernis und die von der Schufa ausgeübte einseitige Willkür. Wer hier nachbohrt, warum beispielsweise der Umzug von einem zum anderen Stadtteil zu einem niedrigeren Score führt, der sollte am besten direkt einen Fachanwalt beauftragen; der Bürger selbst kann kaum eine aussagefähige Antwort erwarten.

Folgenden Fehler zählen zu den häufigsten und unerfreulichsten, mit denen tagtäglich viele Bürger konfrontiert werden:

  • In Eigeninitiative werden bei der Schufa so gut wie keine Datensätze gelöscht. Das EDV-Programm beinhaltet eine solche Wiedervorlage nicht. Das führt zu millionenfachen Datensätzen, die sachlich sowie zeitlich überholt und insofern falsch sind.
     
  • Querverbindungen innerhalb von Verträgen werden nicht erkannt. Kreditkarte und Kreditkartenkredit sind zwei zusammenhängende Verträge. Wird die Karte zurückgegeben und in der Schufa gelöscht, muss der dazugehörige Kreditauch ebenfalls gelöscht werden. Das EDV-System erkennt das nicht, sodass der Kredit erfahrungsgemäß solange eingetragen bleibt, bis das auffällt.
     
  • Die Schufa ist nicht rechtlich dazu verpflichtet, die mathematischen Berechnungsgrundlagen für den Score offenzulegen. Bei Anfragen dazu muss sich der Betroffene mit praktisch jeder Antwort zufriedengeben. Dagegen kann er nichts unternehmen.
     
  • Schufa-Geschäftspartner haben ein Melderecht, aber keine Meldepflicht zur Schufa-Datenbank. Die einen tun es heute, andere erst Wochen oder Monate später. Das führt zu Ungerechtigkeiten sowie Ungleichbehandlungen.
     
  • Alle Schufa-Geschäftspartner sind dazu verpflichtet, ihre Vertragsinformationen laufend zu aktualisieren. Die Schufa selbst prüft das nicht nach und kann es auch nicht. Dieser Pflicht kommt so gut wie kein Unternehmen nach. Den Nachteil hat der Bürger.
     
  • Die Schufa argumentiert damit, dass sie keine Pflicht, sondern das Recht zum Datenspeichern hat. Damit entscheidet sie selbst, was gespeichert wird oder nicht. Je weniger das ist, umso besser für den Bürger. Denn der Score kann nur das berechnen und bewerten, was in der Schufa-Datenbank steht. Ein Kredit ohne Schufa bei der Onlinebank ist für die Schufa wie gar nicht vorhanden. Der Score bleibt davon unberührt, und niemand erfährt etwas davon.
     

Fazit zur Fehlerentstehung innerhalb der Schufa-Auskunft

Nicht jede Unrichtigkeit in der Schufa-Datenbank ist ein originärer Fehler der Schufa. Bei Prüfung des fehlerhaften Datensatzes wird sehr schnell klar, wer den Fehler verursacht oder verschuldet hat. Die Schufa garantiert eine zeitnahe Datenkorrektur samt Information des Betroffenen. Das klingt glaubhaft und muss dennoch in jedem Einzelfall penibel nachvollzogen werden. Den Datenmoloch Schufa macht das zwar nicht sympathischer, zumindest aber greifbarer.

Bei einer direkten Kommunikation mit der Schufa merkt der Bürger recht bald, dass dort Menschen sitzen und dass auch bei der Schufa nur mit Wasser gekocht wird und Fehler überall passieren können. Man sollte also in diesem Zusammenhang Ruhe bewahren und mit einem Mitarbeiter der Schufa telefonieren, diese sind auch nach unseren eigenen Erfahrungen sehr freundlich und hilfsbereit.

Jeder Bürger hat dazu das Recht zur Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz und kann so anhand der Schufa Selbstauskunft seine Daten und Eintragungen kontrollieren.

Unter folgendem Link finden Sie die Schufa Selbstauskunft als PDF Download: Schufa Selbstauskunft kostenlos downloaden ›

Die gesammelten Daten und Methoden der Schufa gehen uns alle an und sind für jeden von uns ein wichtiges Thema. Bitte teilen Sie diesen Beitrag in Ihren sozialen Netzwerken, wie z. B. Facebook, Twitter oder Google Plus, damit sich dort auch weitere Personen über diesen Artikel informieren können.