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Die 5 häufigsten Online-Abzocken im Finanzbereich

Online-Betrügern fällt immer wieder etwas Neues ein, um Verbraucher mit schwer kriminellen oder auch stark unseriösen bis halbseidenen Methoden um ihr Geld zu bringen. Wir zeigen die fünf häufigsten Betrugs- und Abzockmaschen auf. Es ist hier zu unterscheiden zwischen einem kriminellen Delikt, das sofort der Polizei gemeldet werden sollte (unter anderem wegen eventueller Versicherungsansprüche) und einer halbseidenen Abzocke, mit der die Betrüger sogar vor Gericht durchkommen könnten. Darauf verweisen wir im Einzelfall.

1. Geld mit der Schufa-Selbstauskunft verdienen

Die Schufa ist seit 2010 verpflichtet, jedem Bürger einmal jährlich eine kostenlose Selbstauskunft zuzustellen. Das geschieht auf dem Postweg und kann online beantragt werden. Sogleich nach der entsprechenden Änderung des § 34 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) traten Abzocker auf den Plan, die ein bloßes Formular für diese kostenlose Selbstauskunft zum Download für 5,60 Euro anboten. Davor warnten umgehend die Verbraucherzentralen. Eine dieser Seiten war etwa meineselbstauskunft.de, die diese halbseidene Abzocke allerdings inzwischen eingestellt hat. Es gibt dort zwar immer noch Formulare zum Download, allerdings sind diese auch kostenlos wie bei der Schufa selbst. Das heißt allerdings nicht, dass andere Abzocker nicht auf neue Ideen in dieser Richtung kommen. Nun ist es so, dass es generell nicht verboten ist, ein Formular kostenpflichtig zum Download anzubieten. Wer dafür zahlt, ist selbst schuld, so urteilen in der Regel die Gerichte (auch bei viel höheren Beträgen, die etwa Finanzvermittler verlangen, siehe weiter unten). Im Übrigen beteiligt sich die Schufa am Online-Straßenraub. Sie bietet schon seit 2010 einen kostenpflichtigen Online-Zugang an, mit dem permanent die eigenen Daten angesehen werden können. Das kostete bis Mitte 2014 einmal 18,90 Euro, dann war der Zugang für immer freigeschaltet. Neuerdings kostet es mindestens 3,95 Euro monatlich. Wir sagen: Pfui, Schufa – für Euren Datenschrott verlangt Ihr auch noch Unsummen. (Dass die Schufa Datenschrott verbreitet, haben wir Ihnen bereits ausführlich in einem dreiteiligen Sonderbericht erläutert – Die Schufa und ihre Auskünfte im großen Test › )

2. Kreditangebote nur gegen Vorkasse oder Nachnahme

Die Masche ist vielleicht so alt wie die Kreditwirtschaft, entsprechend lange warnt man wahrscheinlich auch schon vor ihr: Ein Kreditangebot soll es gegen Vorkasse geben. Das fällt unter die Rubrik “halbseidenes Geschäft”, ist mithin nicht direkt verboten und wird sogar im BGB als “Dienstleistung höherer Art” erfasst, wobei das BGB im § 627 nur die Kündigung solcher Verträge explizit definiert. Grundsätzliches Vorgehen der Abzocker (“Betrüger” im juristischen Sinn sind es nicht): Sie versprechen einem schwer verschuldeten Menschen mit negativem Schufa-Eintrag eine Darlehensvermittlung gegen eine Vorkasse, die manchmal auch als Nachnahme getarnt wird. Im letztgenannten Fall verschickt der Vermittler die Antragsunterlagen für eine Nachnahmegebühr von rund 250 bis 500 Euro, manchmal wird diese Gebühr auch direkt als Vorkasse verlangt. Das Entrichten können sich die Interessenten absolut sparen, die Vermittlungsquote eines Kredites liegt unter einem Prozent. Es gibt auch eine seriöse Kreditvermittlung ohne Vorkasse. Dennoch ist gegen die schwarzen Schafe schwer vorzugehen, denn der Verbraucher hätte das Geld nicht bezahlen müssen – daher kann er es auch nicht zurückverlangen, urteilen die Gerichte meistens.

3. Einwilligung zu einer sinnlosen Versicherung für die Kreditauszahlung

Eine weitere Abzockmasche, die wirklich schon an Betrug grenzt (aber im juristischen Sinne keiner ist), besteht darin, den Kreditinteressenten zum Abschluss einer Versicherung oder einer sinnlosen Beteiligung zu drängen. Nur dann könne und werde er einen Kredit erhalten, wird suggeriert. Auch davor sei gewarnt: Es handelt sich praktisch immer um vollkommen überflüssige Versicherungen. Sei es die Kreditausfallversicherung, die auch Banken offerieren, seien es jedwede andere Produkte: Kein seriöser Vermittler koppelt deren Abschluss mit der Kreditvermittlung. Selbst die von Banken schon routinemäßig offerierte Kreditausfallversicherung ist erstens ungemein teuer, taucht aber laut Preisangabenverordnung nicht im Zinssatz auf (er verdoppelt sich oft dadurch), zudem braucht sie fast kein Mensch – gegen Tod, Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit sind die meisten Verbraucher schon anderweitig abgesichert.

4. Kundendaten werden an ausländische Kredithaie verkauft

In sozialen Netzwerken und bei Preisausschreiben, beim digitalen Surfen und in Online-Shops hinterlassen Verbraucher ihre Daten. Das birgt die Gefahr, dass diese Daten an ausländische Kredithaie verkauft werden. Auch hier ist selten direkter Betrug im Spiel, allerdings ist die Datenweitergabe lästig – die Betroffenen werden anschließend mit mehr oder weniger geschickter Werbung überhäuft, der sie nicht immer widerstehen. Die Datenverwerter erstellen personenbezogene Kunden- und Nutzungsprofile, die Werbezwecken dienen und von Auskunfteien für Profile bezüglich der Kreditwürdigkeit von Kunden genutzt werden. Dagegen hilft nur eine “Datendiät”, indem auf Kundenkarten, Preisausschreiben und Gewinnspiele verzichtet wird. Online-Shopping sollte nur in vertrauenswürdigen Shops stattfinden, mit Kontodaten sollten Nutzer erst recht ungemein behutsam umgehen. Bestimmte soziale Netzwerke wie Facebook sind berüchtigt für die ungehemmte Datenverwertung ihrer Nutzer.

5. Mit Phishing an die geheimen Konto-Zugangsdaten

Hier haben wir eine handfeste kriminelle Methode, die strafrechtlich verfolgt wird und wirklich nicht harmlos ist. Phishing ist das “Abfischen” von höchst sensiblen Bankdaten, die durch scheinbar seriöse Mails angefordert werden. Es scheint, als stamme diese Mail von der eigenen Bank, vom Bundeskriminalamt oder einer anderen Behörde. Manchmal versendet ein scheinbar im Ausland lebender Mitbürger eine Bettelmail, manchmal wird auch ein Millionenerbe oder das Lagern einer hohen Summe für eine gewisse Umsatzbeteiligung versprochen – gegen Vorkasse, versteht sich. Grundsätzlich läuft Phishing darauf hinaus, dass der Nutzer seine Bankdaten inklusive Passwort und mindestens einer TAN (!) freiwillig preisgibt. Damit räumen dann die Betrüger das Konto ab. Eigentlich ist das leicht zu entlarven, denn wirklich jede Bank warnt davor und verweist darauf, dass sie ihre Kunden weder nach Passwörtern noch nach TANs fragt. Noch gefährlicher wären allerdings Mails mit Anhängen, in denen sich ein Trojaner versteckt. Dieser könnte einen Keylogger auf den eigenen Rechner schicken, der dann das Passwort ausspäht – das wäre wirklich fatal. Im Zweifelsfall heißt es daher: Verdächtige Anhänge niemals öffnen.