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Wie werden Sie einen teuren Kreditschutz wieder los?

Teure Restschuldversicherung: So wehren sich Versicherte richtig

Wenn man einen Kredit aufnehmen will, verlangt die Bank häufig den Abschluss einer Versicherung für den Kreditschutz. Sie greift, wenn es dem Kreditnehmer durch eine Krankheit oder durch Arbeitslosigkeit über einen längeren Zeitraum unmöglich ist, die Kreditraten noch zu bezahlen. Jetzt warnt das Onlineverbrauchermagazin Finanztip aber davor, dass viele Versicherte keine Leistung von ihrer Gesellschaft erwarten dürfen. Leider sind viele Versicherungen nämlich mit unzähligen Leistungsausschlüssen versehen. Außerdem gilt die Restschuldversicherung als recht teuer. Deshalb raten Finanzexperten dazu, bei der Unterschrift eines Finanzierungsvertrags keine zusätzliche Restschuldversicherung abzuschließen. Hat man bereits einen Vertrag für die Versicherung unterschrieben, besteht die Möglichkeit der Kündigung. Dann kann man sogar das überzahlte Geld erstatten lassen.

Nicht jede Restschuldversicherung ist sinnvoll

Teure Restschuldversicherung beim Kredit

Verbraucherschutzexperten und Rechtsanwälte warnen davor, dass eine Restschuldversicherung nicht in jedem Fall sinnvoll ist. Sie weisen immer wieder darauf hin, dass diese Form der Absicherung nicht zwingend erforderlich ist. Außerdem sind viele Preise nicht verständlich und transparent kalkuliert. Daraus resultiert für viele Kunden der Abschluss von überteuerten Tarifen. In mehreren Tests wurden Angebote von verschiedenen Banken erfragt. Im Durchschnitt lagen die Prämien bei etwa 13 bis 17 Prozent der erforderlichen Kreditsumme. Schon im Jahr 2014 hat das Landgericht Nürnberg entschieden, dass die Prämie einer solchen Restschuldabsicherung bereits mit einem Betrag von gut 15 Prozent deutlich zu hoch ist. Hinzu kommt, dass viele Versicherungen nicht zahlen, wenn wirklich eine Leistung erforderlich ist. Der Versicherer legt nämlich schon in den Versicherungsbedingungen sehr viele Einschränkungen fest, die eine Leistung im Nachhinein unmöglich machen. Beispielsweise kann eine Arbeitsunfähigkeit durch eine Krebserkrankung dazu führen, dass keine Leistung aus der Versicherung erbracht wird. Dann aber stehen die vergleichsweise hohen Kosten und Versicherungsbeiträge in keinem Verhältnis zur Leistung, die der Versicherte am Ende erhält.

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Abschluss von Kreditschutz kann nicht erzwungen werden

Finanzexperten raten dazu, keine Versicherung abzuschließen, wenn man einen Ratenkredit aufnimmt. Die Bank kann den Abschluss einer Versicherung nicht als Bedingung für den Kredit verlangen. Hat man aber schon eine Unterschrift geleistet, sollte man die Versicherung kündigen. Wird beispielsweise ein Darlehen umgeschuldet oder vorzeitig zurückgezahlt, entsteht daraus ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall fällt der Versicherungszweck weg, deshalb dürfte eine abgeschlossene Versicherung gekündigt werden, ohne eine Kündigungsfrist einzuhalten. Der Verbraucher sollte seinen Versicherer in diesem Fall dazu auffordern, die Prämie anteilig zurückzuzahlen. Wenn der Darlehensvertrag weiter läuft, sind Kündigungsfristen einzuhalten. Sie stehen im Vertrag, in der Regel liegt die Frist bei zwei Wochen bis zum nächsten Monatsende. Bei einer ordentlichen Kündigung muss der Teil der Prämie ebenfalls erstattet werden, den der Kunde zu viel bezahlt hat. Allerdings muss man wissen, dass die Abschlussprovision nicht erstattet hat. Sie wird vom Kunden in der Regel verlangt, wenn er den Versicherungsvertrag abschließt. Eine Rückerstattung ist auch dann nicht möglich, wenn die Versicherung wegen Wegfall des Versicherungsrisikos erstattet wird.

Der Abschluss beim Kreditschutz ist kein Zwang

Von großer Bedeutung ist übrigens die fehlerhafte Widerrufserklärung. Nur wenige Verbraucher wissen, dass sie einen bereits abgeschlossenen Vertrag widerrufen dürfen. Voraussetzung dazu ist, dass die Belehrung zum Widerruf nicht korrekt ausgeführt war. Über 80 Prozent der Kreditverträge, die vor Mitte des Jahres 2010 abgeschlossen wurden, enthalten eine Widerrufsbelehrung, die nicht vollständig oder nicht korrekt ist. Durch diesen Kniff war es bis vor wenigen Monaten möglich, einen alten Darlehensvertrag rückgängig zu machen, auch wenn die Frist für den Widerruf bereits lange abgelaufen war oder wenn das Darlehen sogar schon abgezahlt war. Der Kunde darf aus dem Vertrag also aussteigen, und die Versicherungsprämien müssen mindestens teilweise erstattet werden. Im besten Fall kann man einen neuen Darlehensvertrag mit einem günstigeren Zins abschließen und profitiert dann sogar doppelt.

So schützt man sich vor teuren Versicherungen

Teuren Kreditschutz loswerden

Vor allem bei einem Immobiliendarlehen kann es sein, dass die Bank den Abschluss einer Restschuldversicherung fordert. Sie will dann gerade bei hohen Darlehen sicher sein, dass die ausstehende Summe auch dann zurückgezahlt wird, wenn der Darlehensnehmer längere Zeit arbeitsunfähig ist oder berufsunfähig wird. Verbrauchern, die sich mit dieser Forderung der Bank konfrontiert sehen, wird geraten, sich dann um einen Versicherungsvergleich zu kümmern. Dabei muss man nicht zwingend eine Restschuldversicherung abschließen. Den gleichen Zweck erfüllt eine Risikolebensversicherung mit sinkender Versicherungssumme. Die Versicherungssumme reduziert sich dann mit der Tilgung des Darlehens und wird damit von Jahr zu Jahr günstiger. Eine solche Risikolebensversicherung kann man mit wenig Aufwand gut online vergleichen und abschließen. Wer so vorgeht, hat gute Chancen, eine gute und bezahlbare Restschuldversicherung zu finden, um damit alle Bedingungen der Bank zu erfüllen. Allerdings sollte man sich nicht darauf einlassen, einen bestimmten Anbieter für die Versicherung zu nehmen. Der Kreditgeber hat bei der Vergabe des Darlehens zwar prinzipiell das Recht, eine Absicherung durch eine Restschuldversicherung zu fordern, doch er ist nicht berechtigt, den Anbieter festzulegen. Somit kann der Darlehensnehmer aus dem Angebot am Markt frei wählen, welcher Versicherer ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis bietet.