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Lohnt sich die Betriebsrente dank neuer Gesetze wieder?

Noch vor einigen Jahren war eine Betriebsrente eine willkommene Zusatzeinnahme zur Rente, doch aufgrund der Gesetzesänderungen geriet die Betriebsrente in der letzten Zeit ziemlich in Vergessenheit. Jetzt soll diese zweite Rentensäule wieder stärker gefördert werden, die Große Koalition plant Zuschüsse, Steuerförderungen und die Anrechnung. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles sieht mehr Freiheit in der Kapitalanlage für bestimmte Formen der Betriebsrente vor. Lohnt sich da wieder eine Betriebsrente?

Was soll sich künftig bei der Betriebsrente ändern?

betriebsrente erhält Zuschuss durch Gesetz von Staat und Arbeitgeber
Betriebsrente soll Zuschuss von Staat erhalten.

Eines vorweg: Ihr Arbeitgeber kann Ihnen eine Rente zusagen, doch muss er nicht selbst die Beiträge zahlen. Sind Sie mit der Betriebsrente einverstanden, fließen bei der arbeitnehmerfinanzierten Betriebsrente Teile Ihres Bruttolohnes in die Rente ein. Das wirkt sich günstig auf die Steuern aus. Die Betriebsrente kann in unterschiedlicher Höhe gewährt werden; oft ist sie nur ein kleines Zubrot, doch kann sie auch eine echte zweite Säule zur gesetzlichen Rente sein. Die Große Koalition plant nun, die Betriebsrente stärker zu fördern, um die immer größer werdende Lücke zwischen gesetzlicher Rente und Nettolohn zu schließen. Geringverdiener sollen bessere Förderungen erhalten, die Riester-Förderung soll angehoben werden.

Neu ist das Konzept der Zielrente: Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer eine Betriebsrente zusagen und muss dafür sorgen, dass sie später auch fließt, doch muss er keine Zusage bezüglich der Rentenhöhe machen, was besonders in Zeiten niedriger Zinsen von Bedeutung ist.

Das Garantieverbot bei der Betriebsrente

Das Gesetz enthält ein Garantieverbot für Betriebsrenten, doch wird es auch weiterhin Betriebsrenten mit garantierter Leistungshöhe geben. Bei der Zielrente wird hingegen keine Garantie gewährt. Das Garantieverbot gilt für sehr risikoreiche Modelle und nur dann, wenn das von Gewerkschaft und Arbeitgeberschaft im Branchentarifvertrag vereinbart wird. Das Vorsorgekapital kann bei der Zielrente flexibler in Aktien angelegt werden, was höhere Renditen bringen kann.

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Was soll künftig vom Staat gefördert werden?

Der Gesetzgeber sieht vor allem bei Geringverdienern eine Beteiligung des Arbeitgebers an der Betriebsrente vor. Damit das für die Arbeitgeber attraktiv wird, sollen die Arbeitgeber Steuervergünstigungen erhalten, wenn sie Arbeitnehmern mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von weniger als 2.200 Euro eine Betriebsrente gewähren. Steuerfreie Zahlungen der Arbeitnehmer in Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen sollen auf bis zu 8 Prozent steigen.

Das Gesetz will die Arbeitgeber verpflichten, einen Zuschuss zu leisten, wenn der Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttoeinkommens in der Betriebsrente sozialabgabefrei umwandelt. Die Riester-Förderung wird verstärkt, das gilt auch für die Betriebsrente. Arbeitnehmer mit einem geringen Einkommen, die in die Betriebsrente eingezahlt haben, aber im Alter trotzdem die staatliche Grundsicherung in Anspruch nehmen müssen, sollen einen Freibetrag erhalten.