Links überspringen

Immobilenverkauf trotz laufender Baufinanzierung möglich?

Besondere Umstände wie der berufsbedingte Umzug, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Scheidung oder der Verlust des geliebten Partners können Immobilienbesitzer zwingen, die vorhandene Immobilie zu verkaufen, auch wenn die Baufinanzierung noch läuft. Es kommt nicht nur darauf an, die Immobilie erfolgreich zu verkaufen, sondern auch das Baudarlehen muss gekündigt werden. Das ist mit Kosten verbunden, hier gilt es, die Kosten so gering wie möglich zu halten.

Ist es sinnvoll, die laufende Baufinanzierung zu kündigen?

Immobile verkaufen trotz laufender Baufinanzierung möglich

Haben Sie Ihre Immobilie verkauft, liegt es nahe, die Baufinanzierung zu kündigen und den noch offenen Betrag mit dem Erlös aus dem Immobilienverkauf zu begleichen. Das ist nicht immer sinnvoll, da die Bank für die vorzeitige Kündigung der Baufinanzierung Kosten in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung erheben kann. Aufgrund der hohen Darlehenssumme und der langen Laufzeit wird für die Baufinanzierung meistens eine Sollzinsperiode festgelegt, in der sich die Zinsen nicht verändern. Innerhalb dieser Zeit ist es häufig gar nicht möglich, das Baudarlehen zu kündigen.

Können Sie als Darlehensnehmer jedoch ein berechtigtes Interesse an der Kündigung der Baufinanzierung nachweisen, was bei einem Verkauf der Immobilie der Fall ist, dann liegt eine Ausnahme vor, Sie können von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Das ist für Sie als Darlehensnehmer mit Kosten verbunden, als Entschädigung für die entgangenen Zinsen verlangt die Bank von Ihnen die Vorfälligkeitsentschädigung. Wie hoch diese Vorfälligkeitsentschädigung ausfällt, hängt vom Zinssatz, von der Darlehenssumme und von der Restlaufzeit ab. Diese Vorfälligkeitsentschädigung fällt nicht an, wenn die Periode der Sollzinsbindung mehr als zehn Jahre beträgt, aber der Kredit schon vor mehr als zehn Jahren ausgezahlt wurde. In diesem Fall können Sie den Kredit mit einer Frist von sechs Monaten kündigen.

Die beste Baufinanzierung für Ihre Immobilie finden Sie definitiv bei uns! Finanzierungen vergleichen

Wie Sie die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen können

Die Kündigung der Baufinanzierung ist nicht immer die beste Entscheidung. Möchten Sie die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen, können Sie die Baufinanzierung auf den Käufer Ihrer Immobilie übertragen, doch müssen der Immobilienkäufer und Ihre Bank zustimmen. Das ist allerdings nicht so einfach, denn sind die Konditionen für ein neues Darlehen günstiger als für Ihre bestehende Baufinanzierung, wird der Käufer der Immobilie nicht zustimmen. Die Bank sichert sich ab, indem sie die Bonität des Käufers Ihrer Immobilie prüft, und wird nicht zustimmen, wenn der Immobilienkäufer nicht über die entsprechende Bonität verfügt.

Auch dieser Schuldnertausch ist nicht völlig gebührenfrei, denn die Bank lässt sich die Übertragung der Grundschuld auf den Käufer der Immobilie entsprechend honorieren. Diese Kosten sind jedoch niedriger als die Vorfälligkeitsentschädigung.
Bei einem Pfandtausch können Sie Ihre Immobilienfinanzierung weiter abzahlen und die Kreditsicherheit austauschen. Erben Sie eine Immobilie und haben Sie Ihre finanzierte Immobilie verkauft, können Sie die geerbte Immobilie als Sicherheit bieten. Voraussetzung ist jedoch, dass die geerbte Immobilie mindestens den gleichen Wert wie die verkaufte Immobilie hat. Die Bank kann dafür eine geringe Gebühr erheben.

Absichern mit dem Vorfälligkeitsschutz für Ihre Baufinanzierung

Um die Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen, können Sie bereits beim Abschluss Ihrer Baufinanzierung einen Vorfälligkeitsschutz vereinbaren, das ist jedoch nicht bei allen Banken möglich. Haben Sie einen solchen Vorfälligkeitsschutz vereinbart, können Sie Ihre Baufinanzierung auch vor Ablauf der Sollzinsbindung kündigen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Der Nachteil liegt hier jedoch in einem Zinsaufschlag