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Geldanlage: Diese neue EU-Verordnung schützt Sie als Anleger

Neue EU-Verordnung will Anleger stärker schützen

Seit 1998 gilt in der EU eine neue Finanzmarktrichtlinie. Durch strengere Vorgaben zur Kundenberatung und zur Beraterausbildung sollte sie Anleger davor schützen, ihr Vermögen in falsche und risikoreiche Investments einzubringen. Ab Januar 2018 verschärfen sich die Vorschriften erneut, Privatanleger sollen damit in Zukunft noch umfassender geschützt werden.

Harmonisierung der Richtlinien seit 1998 auf dem Weg

Die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten brachten 1998 nach ihrem Gipfeltreffen einen Auftrag an die EU-Kommission, der im Lauf der folgenden Jahre erhebliche Auswirkungen auf die Finanzbranche haben sollte. Durch die Kommission Tipps zur Geldanlage: Diese neue EU-Verordnung schützt Anleger solle ein Plan aufgestellt werden, wie der europäische Finanzdienstleistungsmarkt zu harmonisieren sei. Im gleichen Jahr ging die Europäische Zentralbank ans Werk, sie kümmerte sich um die letzte Phase der Euroeinführung. Die nationalen Finanzmärkte waren zu diesem Zeitpunkt allenfalls durch die nationalen Behörden reguliert und sollten in Zukunft durch eine gemeinsame Einrichtung beaufsichtigt werden. Vor diesem Hintergrund gilt die Entscheidung der Staats- und Regierungsschefs beim damaligen Gipfel als der Beginn der Finanzmarktrichtlinie, die bis heute unter dem Begriff Mifid bekannt ist. Was folgte, war der Wunsch nach einer verstärkten Integration. Mit ihr standen Jahre mit zähen Verhandlungen an. Erst im April 2004 wurde die Mifid-Richtlinie endgültig verabschiedet, sie gilt nun seit November 2007. Eine direkte Rechtswirkung hat die Richtlinie allerdings nicht, sie lässt einen gewissen Ermessensspielraum. Nun setzt jeder EU-Staat die europäische Richtlinie Schritt für Schritt in eigenes Recht um, wodurch wiederum Spielraum auf nationaler Ebene entsteht. Heute stellt man in Europa immer noch recht unterschiedliche regulatorische Regelungen für die Finanzmärkte fest. Genau diese Defizite wurden durch die globale Finanzkrise der Jahr 2008 und 2009 deutlich.

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Nationale Regelungen lassen weiter Spielräume offen

In der weltweiten Finanzkrise wurde nicht nur für die Oberaufseher deutlich, dass es für die Händler von Wertpapieren noch enorme Freiheiten gab. Sie wirkten sich häufig zum Nachteil der Privatanleger aus. Im Jahr 2014 einigte sich die EU-Kommission mit dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union auf eine erneute Überprüfung der Regeln. Damit sollte vor allem die Widerstandsfähigkeit der Märkte bei Finanzkrisen verbessert werden. Unter anderem sollte die Annahme von Verkaufsprovisionen stärker geregelt werden. Die als Mifid 2 bezeichnete Vorgabe gilt ab Januar 2018, der Starttermin musste bereits um 12 Monate verschoben werden. Die neue Richtlinie ist an eine Verordnung mit dem Namen Mifir gebunden. Dadurch verschärft man die Wirkung, denn eine Verordnung hat für die EU-Staaten Rechtskraft. Damit damit die Richtlinie also nicht mehr nach dem Willen der nationalen Parlamente umgesetzt werden. So sollen Regeln noch stärker vereinheitlicht werden. Gleichzeitig will man die Chancen für die Teilnehmer auf dem Finanzmarkt stärken.

Ziel der EU: Stärkerer und einheitlicher Schutz für Anleger

Mit Mifid 2 sollen Privatanleger in ganz Europa in Zukunft besser geschützt werden. In der Finanzkrise wurde deutlich, dass viele Bankberater gerne sehr riskante Anlageprodukte verkaufen. Dadurch erhalten sie eine höhere Verkaufsprovision. Ein bekanntes Beispiel dafür sind die Lehman-Zertifikate. Verkaufsprovisionen sollen zukünftig abhängig vom Empfänger stärker kontrolliert oder auch verboten werden. Der Kunde muss außerdem beim Kauf seines Investmentprodukts über die Zahlung von Provisionen in Kenntnis gesetzt werden. Vor allem Verbraucherschützer setzen sich stärker für die Honorarberatung ein und wollen sogar ein totales Verbot von Provisionen erwirken. Dazu können sich die EU-Staaten bisher nicht durchringen. Doch gerade im Ursprungsland des Finanzkapitalismus – in Großbritannien – gibt es ein solches Provisionsverbot schon. Es könnte wegweisend werden für die gesamte EU, wenn sich die Staaten dazu durchringen könnten, dem britischen Vorbild zu folgen. Nach der Brexit-Entscheidung steht allerdings eher zu erwarten, dass dies nicht geschieht. Damit dürfte es die Honorarberatung in Deutschland weiterhin schwer haben, sich durchzusetzen, obwohl gerade sie den Schutz der privaten Anleger verstärken dürfte.

Fazit: Nicht mehr als ein europäisches Zwischenziel

Mit neue Finanzmarktrichtlinie Mifid 2 dient sicher dem Schutz der privaten Anleger, denn er muss in Zukunft über gewährte Provisionen beim Vertragsabschluss informiert werden. Trotzdem ist sie lediglich ein Etappensieg, und bis zur vollständigen Harmonisierung der Vorgaben im EU-Raum ist es noch ein weiter Weg.