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Zusätzlich mit Finanzprodukten bei der Steuererklärung sparen

Steuern sparen mit Bankprodukten: Das sollten Steuerzahler wissen

Benzinkosten, Auslagen für öffentliche Verkehrsmittel oder für Arbeitsmittel gehören zu den üblichen Positionen, die Steuerpflichtige bei ihrer jährlichen Steuererklärung angeben. Wenn das Finanzamt diese Ausgaben akzeptiert, lassen sich damit deutliche Steuersenkungen erzielen. Als Arbeitnehmer und auch als Selbständiger erhalten Sie dann abhängig von Ihrem Steuersatz und der gezahlten Steuer eine attraktive Steuererstattung. Viele Steuerpflichtige vergessen aber, in ihrer jährlichen Erklärung die Bankprodukte anzugeben und verzichten so auf die Erstattung von weiteren überzahlten Steuern. Zu den wichtigsten Positionen gehören die Auslagen für Ihr Girokonto, für Ihre Kreditkarte und für Kredite.

Girokonto und Kreditkarte sind die Klassiker

Steuertipps mit Finanzprodukten bei der Steuererklärung sparen

Kontoführungs- und Kreditkartengebühren zählen zu den häufigsten Kosten, die Sie als Bankkunde für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen zu zahlen haben. Nur noch wenige Banken bieten ein Girokonto oder eine Kreditkarte ganz ohne Gebühren an. Angesichts der niedrigen Zinsen an den Kapitalmärkten gehen viele Banken dazu über, diese Leistungen nur noch gegen Gebühr anzubieten oder bereits erhobene geringe Auslagen deutlich zu erhöhen. Sie als Bankkunde können sich einen Teil der gezahlten Kosten zurückholen, indem Sie sie bei Ihrer Steuererklärung steuersenkend geltend machen.

Die Kosten für Ihr Girokonto zählen zu den Werbungskosten. Das Finanzamt erkennt diese Gebühren an, weil Sie als Arbeitnehmer und auch als Selbständiger ein Konto für die Überweisung Ihres Gehalts oder Ihrer Einnahmen benötigen. Selbst wenn Sie ein kostenloses Girokonto führen, können Sie in der Regel 16 Euro an Gebühren jährlich steuermindernd angeben. Die Finanzbehörde verlangt dafür üblicherweise keinen separaten Nachweis. Wenn Sie aus beruflichen Gründen eine Kreditkarte nutzen, dürfen Sie die Gebühren dafür in voller Höhe ansetzen, sofern Sie die Karte ausschließlich für Geschäftsreisen oder andere geschäftliche Anlässe nutzen. Sofern Sie Ihre Karte sowohl beruflich als auch privat einsetzen, dürfen Sie die Gebühr anteilig in der Steuererklärung angeben. Die korrekte Summe ermitteln Sie, in dem Sie ausrechnen, wie hoch der Anteil der beruflichen Ausgaben an den Gesamtumsätzen im vergangenen Jahr war. Falls Sie aus geschäftlichen Gründen häufig reisen, kann es sich sogar anbieten, dafür eine Premiumkreditkarte zu nutzen und die Auslagen in vollem Umfang steuerlich geltend zu machen. Für private Ausgaben kommt dagegen vielleicht eher eine kostenfreie Kreditkarte in Frage.

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So setzen Sie Kreditkosten in der Steuererklärung an

Wenn Sie einen Kredit aus beruflichen Gründen aufnehmen, sind die Zinsen und alle weiteren Kreditkosten ebenfalls steuersenkend anzusetzen. Vor allem bei Selbständigen akzeptiert das Finanzamt den Ansatz der Kosten, wenn davon beispielsweise eine Einrichtung für das Büro angeschafft wurde. Die Zinsen für einen Autokredit sind ebenso steuerwirksam anzugeben, sofern das Fahrzeug ausschließlich für Ihre gewerbliche Tätigkeit genutzt wird. Nehmen Sie Ihren Kredit nur aus privaten Gründen auf, stellt das Finanzamt höhere Anforderungen an die Absetzbarkeit. Ist zum Beispiel eine Finanzierung nötig, um Krankheits- oder Beerdigungskosten, Unterhalt, Pflege oder eine Heimunterbringung für die Eltern zu zahlen, sind die Kreditkosten in der Steuererklärung anzugeben. Die Finanzbehörde akzeptiert diese außergewöhnlichen Belastungen, wenn sie die zumutbare Belastungsgrenze pro Jahr überschreiten.

Auch die Zinsen für Baukredite wirken sich unter Umständen steuermindernd aus. Dazu müssen Sie die Immobilie zur Vermietung nutzen. Die Finanzierungsauslagen gelten dann als Werbungskosten, sie senken die „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“. Anzugeben sind Zinsen für die Finanzierung des Kaufpreises und für Renovierungen oder Modernisierungen. Wenn Sie das Objekt ausschließlich privat nutzen, erkennt die Finanzbehörde diese Kosten meist nicht an. Sofern eine Immobilie anteilig vermietet wird, dürfen Sie auch die Kreditkosten teilweise bei der Steuer absetzen.

Kosten für Bankprodukte senken die Steuerlast

Für Sie als Bankkunde ist es wichtig zu wissen, welche Kosten für die Dienstleistungen Ihrer Bank in der Steuererklärung zum Ansatz kommen können. Prüfen Sie, welche Auslagen Ihr Anbieter verlangt und geben Sie diese Auslagen beim Finanzamt an. So profitieren Sie von Steuererleichterungen und holen sich einen Teil der Auslagen wieder zurück.