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Was sich alles für Verbraucher in 2021 ändert – die wichtigsten Regelungen auf einen Blick

Neue Regelungen Verbraucher 2021

Für Verbraucher bringt das Jahr 2021 einige Änderungen mit. Der Grund dafür ist nicht nur die weltweite Corona-Pandemie, die sich auch auf die deutsche Wirtschaft und das Einkommen der Verbraucher auswirkt.

Familien können sich über mehr Kindergeld und höhere steuerliche Entlastungen freuen. Erhöhungen sind auch beim gesetzlichen Mindestlohn und bei Hartz-IV-Leistungen zu verzeichnen. Rentner, die viele Jahre gearbeitet haben und trotzdem nur eine geringe Rente bekommen, profitieren in diesem Jahr erstmals von der Grundrente.

Das ist neu für Familien – Kindergeld erhöht sich im neuen Jahr

Die erste gute Nachricht für Familien ist in diesem Jahr die Erhöhung des Kindergeldes. Ab dem 1. Januar 2021 erhalten Eltern pro Kind 15 Euro Kindergeld im Monat mehr. Monatlich gibt es dann für das erste und zweite Kind 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für jedes weitere Kind 250 Euro.

Familien mit geringem Einkommen, die Kindergeld beziehen, profitieren noch von einer weiteren Änderung. Der monatliche Kinderzuschlag wird von 185 Euro um 20 Euro auf 205 Euro angehoben. Auch die Leistungen des Schulbedarfspakets steigen für diese Familien. Statt vorher 150 Euro pro Kind und Schuljahr steigt dieser Betrag auf 154,50 Euro pro Kind und Schuljahr. Diese Leistungen können Eltern erhalten, deren Einkommen für sie selbst zum Lebensunterhalt reicht, aber nicht oder nur knapp für die gesamte Familie ausreichend ist.

Eine weitere entlastende Änderung für gemeinsam veranlagte Eltern ist der höhere steuerliche Kinderfreibetrag. Er wurde pro Kind und Jahr von 5.172 Euro um 576 Euro auf 5.748 Euro angehoben. Das Finanzamt ermittelt anhand des Einkommens der Eltern, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger ist. Kindergeld wird automatisch gezahlt. Führt der Kinderfreibetrag allerdings zu einer höheren Entlastung, wird das Kindergeld als Vorauszahlung betrachtet und der Kinderfreibetrag bei der Einkommenssteuer berücksichtigt.

Steuerliche Änderungen – höhere Steuerfreibeträge & Homeoffice-Pauschale

Ab 2021 gelten wieder die höheren Mehrwertsteuersätze für Verbraucher. Statt zuletzt 16 und 5 Prozent müssen Sie wieder 19 und 7 Prozent Mehrwertsteuer zahlen.

Für die meisten Steuerzahler fällt 2021 der Solidaritätszuschlag weg. Das ist für 90 Prozent der Steuerzahler eine Entlastung von 6,5 Prozent. Musste vorher bis zu einer Freigrenze von 972 Euro kein Soli-Zuschlag gezahlt werden, so liegt die Freigrenze jetzt bei 19.956 Euro. Der Solidaritätszuschlag gilt jedoch weiterhin für steuerpflichtige Kapitalerträge.

Von einem höheren Steuerfreibetrag können Alleinerziehende profitieren. Elternteile, die mit mindestens einem minderjährigen Kind zusammenleben, für das sie Kindergeld beziehen, können zusätzlich zum Entlastungsbetrag von 1.908 Euro einen Freibetrag von 2.100 Euro ausschöpfen. Voraussetzung dafür ist, dass keine weitere erwachsene Person im Haushalt lebt. Zusätzlich können Alleinerziehende mit mehreren Kindern pro Kind einen Freibetrag von 240 Euro erhalten. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.

Eine Homeoffice-Pauschale erhalten diejenigen, die aufgrund der Corona-Pandemie im Homeoffice arbeiten müssen. Pro Tag im Homeoffice können Sie eine Pauschale von 5 Euro geltend machen. Diese Pauschale ist pro Jahr auf 600 Euro begrenzt.

Der steuerliche Grundfreibetrag erhöht sich für Alleinstehende um 336 auf 9.744 Euro. Alleinstehende müssen bis zu diesem Betrag keine Einkommenssteuer zahlen. Der doppelte Betrag gilt für verheiratete Paare.

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Neues für Rentner – Gesetz zur Grundrente ab 2021

Das Gesetz führt ab 1. Januar 2021 für Rentner, die mindestens 33 Jahre gearbeitet, aber nur eine geringe Rente haben, die Grundrente ein. Diese Grundrente bekommen Sie auch, wenn Sie Angehörige gepflegt oder Kinder erzogen haben. Die Grundlage für die Berechnung sind die im gesamten Versicherungsleben erworbenen Entgeltpunkte. Einen Antrag müssen Sie nicht stellen, da die Rentenkasse die Berechnung mit einer automatisierten Einkommensprüfung vornimmt.

Die Grundrente wird Ihnen noch nicht sofort gezahlt. Die Bescheide werden voraussichtlich erst ab Mitte des Jahres verschickt. Haben Sie bereits ab Januar 2021 Anspruch auf die Grundrente, erhalten Sie eine Nachzahlung.
Mehr Rente bekommen auch die Rentner in den neuen Bundesländern. Der Rentensatz Ost von bisher 97,2 Prozent wird ab 1. Juli 2021 auf 97,9 Prozent des Westwerts heraufgesetzt.

Für Rentner bringt das neue Jahr aber nicht nur positive Änderungen. Für alle, die 2021 in Rente gehen, sinkt der steuerliche Rentenfreibetrag um ein Prozent. Nur 19 Prozent der neuen Bruttojahresrente bleiben dann steuerfrei. Für die jeweiligen Neurentner stieg dieser Betrag von 2005 bis 2020 in jedem Jahr um zwei Prozent. Seit 2021 steigt er jährlich nur noch um ein Prozent. Wer 2040 in Rente geht, muss die gesamte Rente versteuern.

Mindestlohn und Hartz-IV-Leistungen

Positive Änderungen ergeben sich für 2021 auch beim Mindestlohn. Von zuvor 9,35 Euro steigt der gesetzliche Mindestlohn ab 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro die Stunde. Ab dem 1. Juli steigt der Mindestlohn um weitere 10 Cent auf 9,60 Euro pro Stunde.

Empfänger von Hartz-IV-Leistungen profitieren vom Regelbedarfsermittlungsgesetz 2021, das am 1. Januar in Kraft getreten ist. Wer eine Grundsicherung bezieht, bekommt ab Januar mehr Geld. Der monatliche Regelsatz für alleinstehende Erwachsene steigt um 14 Euro auf 446 Euro. Bei Paaren und Bedarfsgemeinschaften steigt der monatliche Betrag pro Person um 12 Euro auf 401 Euro.

Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren, die Grundsicherung beziehen, bekommen künftig 309 Euro. Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren bekommen im Monat 45 Euro mehr und damit 373 Euro.

Änderungen zur Unterhaltszahlung

Da das Existenzminimum von der Bundesregierung heraufgesetzt wurde, müssen getrennt lebende Eltern mehr Unterhalt bezahlen. Trennungskinder bis zu einem Alter von 6 Jahren erhalten monatlich 24 Euro mehr. Der Mindestunterhalt liegt dann bei 393 Euro. Im Alter von 7 bis 12 Jahren erhalten Trennungskinder 27 Euro mehr im Monat und damit 451 Euro. Ab dem vollendeten 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit steigt der monatliche Unterhalt um 31 Euro auf 521 Euro. Diese Unterhaltssätze wurden für die niedrigste Einkommensgruppe mit einem monatlichen Nettoeinkommen bis 1.900 Euro festgelegt. Wer mehr verdient, zahlt mehr.

Kinder alleinerziehender Eltern, die Anspruch auf staatliche Unterhaltsvorauszahlung haben, bekommen ab diesem Jahr ebenfalls mehr. Kinder bis zu 5 Jahren bekommen monatlich 174 Euro, von 6 bis 11 Jahren 232 Euro und von 12 bis 17 Jahren 309 Euro.

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Das neue Jahr bringt für die meisten Menschen finanzielle Vorteile. Der Mindestlohn, das Kindergeld und die Hartz-IV-Leistungen steigen. Steuerfreibeträge fallen höher aus. Für die meisten Steuerzahler fällt der Solidaritätszuschlag weg. Rentner mit einer geringen Rente können eine Grundrente erhalten.