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Gibt es bald kein kostenloses Girokonto mehr?

Für viele Bankkunden in Deutschland gehörte ein kostenloses Girokonto zu den selbstverständlichen Bankleistungen. Das traf zwar nie auf alle Banken zu, vor allem die Sparkassen sowie die regionalen Volks- und Genossenschaftsbanken haben mit wenigen Ausnahmen ihren Girokunden stetig Kontoführungsentgelte in Rechnung gestellt. Die Institute dieser beiden Gruppen, die zeitweilig auf das Entgelt für die Kontoführung verzichtet hatten, gehörten zu den ersten, welche die Kostenpflicht erneut eingeführt haben. Da es sich bei ihnen jeweils um kleinere, selbstständige Banken handelt, fand keine nennenswerte öffentliche Diskussion statt.

Das änderte sich, als mit der Postbank eine der größten Geschäftsbanken die weitgehende Abschaffung des Gratiskontos bekanntgab. Dass die Führung eines Girokontos Kosten für das Geldinstitut verursacht, ist nachvollziehbar.

Die Ursachen für die Abschaffung des Gratiskontos

Alle Bankvertreter, die sich in den letzten Monaten zur Abschaffung des kostenlosen Girokontos geäußert haben, gaben die sinkenden Zinssätze als maßgeblichen Grund an. Zutreffend ist, dass die Europäische Zentralbank den Geldinstituten für das bei ihr hinterlegte Geld nicht nur keine Habenzinsen mehr auszahlt, sondern sogar Strafzinsen berechnet. Auch beim Verleihen von Einlagen an die eigenen Kunden lassen sich zumindest bei Ratenkrediten und in der Immobilienfinanzierung nur noch geringe Erträge erwirtschaften. Zudem kann die Bank das auf einem Girokonto ruhende Geld nur teilweise für die Kreditvergabe verwenden, da sich der Kontostand regelmäßig verändert und keine langfristige Planung möglich ist.

Neben wegbrechenden Zinserträgen leiden Banken auch unter der gesetzlichen Verringerung weiterer Einnahmemöglichkeiten, wozu besonders die Deckelung der vom Händler zu entrichtenden Provision für eine Kreditkartenzahlung beiträgt.

Trotz aller Einnahmeverringerungen bleibt ein Unterschied von mehr als zehn Prozentpunkten zwischen der nicht stattfindenden Guthabenverzinsung auf dem Girokonto und den Sollzinsen für einen Dispositionskredit bestehen. Zugleich werden Bankkunden immer sensibler für die hohen Kosten des Verfügungsrahmens, sodass sie eher einen Ratenkredit beantragen als langfristig den Dispo auszunutzen. Nicht zuletzt besteht sogar eine Verpflichtung der Geldinstitute, ihren Kontoinhabern bei intensiver Nutzung des Dispositionskredites ein günstigeres Alternativangebot zu unterbreiten.

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Was heißt eigentlich kostenloses Girokonto?

Als kostenloses Girokonto gilt im üblichen Sprachgebrauch ein Konto, für das kein monatliches Kontoführungsentgelt fällig wird. Das schließt die Berechnung von Kosten für die Bankkarte und für weitere Einzelleistungen keineswegs aus. Die meisten der Geldinstitute, die weiterhin ein kostenfreies Konto anbieten, haben unterschiedliche Entgelte für einzelne Leistungen wie die Bankkarte, die Nutzung des Überweisungsterminals anstelle des Online-Bankings und Geldauszahlungen an der Kasse eingeführt. Des Weiteren haben zahlreiche Institute die Kosten für die Kreditkarte erhöht oder erstmals solche eingeführt.

Auf die meisten der kostenpflichtigen Zusatzleistungen können Bankkunden verzichten. Die Nichtnutzung der Bankkarte ist hingegen nicht vorstellbar, da diese sowohl für Bargeldabhebungen als auch für Zahlungen benötigt wird. Damit ist ein Girokonto, bei dem ein Entgelt für die Bankkarte anfällt, bei strenger Bewertung nicht wirklich kostenlos.

Gibt es weiterhin kostenlose Girokonten?

Unser empfehlenswerter Kontovergleich zeigt drei Angebote für ein weiterhin kostenloses Girokonto ohne hohe Anforderungen an. Des Weiteren bieten viele Geldinstitute das Bankkonto weiterhin für junge Menschen gratis an.

Einige Geldinstitute haben das kostenlose Girokonto für den größten Teil ihrer Kunden abgeschafft, bieten aber für ausgewählte Kunden weiterhin ein solches an. Das gilt auch für die Postbank, die allerdings einen monatlichen unbaren Mindestgeldeingang von mindestens 3000 Euro voraussetzt. Gratiskonten mit Mindestzahlungseingang sind auch bei einigen weiteren Kreditinstituten weiterhin möglich, die sich allerdings zum Teil noch nicht zu eventuell bevorstehenden Änderungen ihrer Entgeltstruktur geäußert haben.

Einige Kunden werden den geforderten Geldeingang erzeugen, indem sie Überweisungen mit ihrem Partner oder mit guten Freunden austauschen. Voraussetzung ist, dass die das Konto führende Bank einen monatlichen Geldeingang und nicht einen Gehaltseingang für die Kostenfreiheit voraussetzt. Diese Differenzierung dient eigentlich dazu, auch weitere Zahlungen wie das Kindergeld oder einen regelmäßigen Nebenverdienst in die Berechnung des notwendigen Mindestgeldeingangs einzuschließen.

Beim gegenseitigen Geldüberweisen zwischen zwei Konten ist zu bedenken, dass die jeweiligen Beträge zwischen der Abbuchung auf dem einen und der Gutschrift auf dem anderen Konto beiden Beteiligten nicht zur Verfügung stehen. Zudem setzt diese Form der Umsatzerzeugung auf dem Bankkonto ein gewisses Guthaben voraus, denn die Verwendung des Dispositionskredites zu diesem Zweck ist aufgrund der anfallenden Zinskosten nicht zielführend. Der Geldaustausch mit dem Tagesgeldkonto führt zumeist nicht zu einem kostenlosen Bankkonto, da die meisten Geldinstitute derartige Selbstzahlungen von der Berechnung des Mindestgeldeingangs ausschließen.

Die meisten Direktbanken haben bereits verlauten lassen, dass sie weiterhin keine Kontoführungsgebühren erheben werden. Diese Angaben sind durchaus glaubhaft. Die Direktbanken erzielen zwar ebenfalls keine nennenswerten Einnahmen durch die Nutzung der Kontoguthaben mehr, weisen aber eine äußerst günstige Kostenstruktur auf. Ein Mindestgeldeingang ist bei einem Großteil der reinen Online-Banken für das kostenlose Girokonto nicht erforderlich. Bei vielen Angeboten der Direktbanken ist sogar eine kostenlose Kreditkarte im Gratiskonto enthalten, die allerdings teilweise wöchentlich statt monatlich abgerechnet wird.

Wer sich für ein an Bedingungen geknüpftes kostenloses Girokonto entscheidet, achtet darauf, dass er die genannten Voraussetzungen zuverlässig erfüllt. In anderen Fällen berechnen viele Geldinstitute höhere Entgelte als für das grundsätzlich kostenpflichtige Standardkonto.

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Was können Kunden unternehmen, wenn ihr Girokonto kostenpflichtig wird?

Bankkunden können ihr Girokonto jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen, wozu sie bei Zufriedenheit mit der Bank und ohne die Einführung von Entgelten für ein bislang kostenloses Girokonto zumeist keinen Grund haben. Die Ankündigung des Kreditinstitutes, Kontoführungsgebühren einzuführen, stellt hingegen einen guten Anlass dar, nach einem neuen Bankkonto Ausschau zu halten. Unser ausführlicher Kontovergleich zeigt drei Angebote an, bei denen die Kontoführung weiterhin kostenlos ist, ohne dass der Inhaber nennenswerte Vorbedingungen wie einen hohen Mindestgeldeingang erfüllen muss.

Wichtig ist auch darauf zu achten, ob die Geldkarte weiterhin zum Leistungsumfang des Kontos gehört oder hat die Bank diese Funktion – wie zuletzt die Volksbanken – bereits verbannt? Die Geldkarte hat sich einerseits kaum durchsetzen können, ist andererseits beim Bezahlen von Parkgebühren und bei der Bedienung der Fahrkartenautomaten der meisten Verkehrsverbünde äußerst bequem. Neben einer kostenfreien Kontoführung stellen niedrige Sollzinsen für den Dispositionskredit ein wesentliches Auswahlkriterium für ein Bankkonto dar. Einzelne Banken verzichten bei niedrigen Sollstände gänzlich auf die Zinsberechnung.

Der Kontovergleich zeigt auch die Kosten für eine Kreditkarte an. Dennoch können Bankkunden ohne jede Einschränkung ein kostenloses Girokonto beantragen, selbst wenn in Verbindung mit diesem Kreditkartenentgelte anfallen. In diesem Fall verzichtet der Kontonutzer schlicht auf die mit dem Girokonto verbundene Kreditkarte und beantragt stattdessen extern eine kostenlose Karte. Auch bei dieser sind mögliche Zusatzkosten zu berücksichtigen, denn die Kostenfreiheit bedeutet zunächst lediglich den Verzicht auf die Berechnung eines Jahresentgelts. Im Idealfall verzichtet der Emittent auch auf die Berechnung eines Auslandseinsatzentgelts bei der Kartennutzung außerhalb des Euro-Währungsgebietes und auf die Erhebung von Kosten für die Bargeldversorgung. Bei einem Kontovergleich und einem Kreditkartenvergleich ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass die Entgeltfreiheit teilweise erst ab einem festgelegten Mindestkartenumsatz eintritt.

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