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Höhere Kreditchancen durch gemeinsame Kredite

Haben Sie einen Kredit beantragt und wurde Ihr Antrag wurde ziemlich schnell von der Kreditbank abgelehnt, dann kann das daran liegen, dass Sie nicht über die erforderliche Bonität verfügen. Die Banken sichern sich gegen das Risiko des Zahlungsausfalls ab und nehmen eine Bonitätsprüfung der Kreditantragsteller vor. Viele Banken erheben die Zinsen für den Kredit abhängig von der Bonität ihrer Kreditnehmer. Wird Ihr Kreditantrag abgelehnt, dient das nicht nur zum Schutz der Bank vor einem möglichen Zahlungsausfall, sondern auch zu Ihrem eigenen Schutz. Die Banken wollen die Antragsteller, die keine ausreichende Bonität vorweisen können, davor schützen, immer weiter in die Schuldenfalle und vielleicht in die Privatinsolvenz zu geraten. Können Sie die geforderten Sicherheiten für die Kreditgewährung nicht bieten, müssen Sie trotzdem nicht immer auf einen Kredit verzichten, denn Sie können Ihren Partner mit ins Boot holen oder einen Bürgen stellen.

Bessere Kreditchancen mit einem Mitantragsteller

Kredit gemeinsam als Paar oder Mitantragsteller Mit einem Mitantragsteller haben Sie bessere Chancen, einen Kredit zu erhalten; Voraussetzung ist, dass der Mitantragsteller die Anforderungen an die Bonität erfüllt und Sicherheiten vorweisen kann. In der Regel ist der Mitantragsteller der Partner des Hauptantragstellers, es spielt dabei keine Rolle, ob die beiden Partner verheiratet sind oder nicht. Es kommt für die Kreditgewährung auf ein entsprechendes Einkommen an, damit die laufenden Ausgaben gedeckt werden können und der Kreditnehmer auch noch genügend Geld zum Leben und für unvorhergesehene Ausgaben übrig hat. Können beide Partner ein solides Einkommen nachweisen und sind im Idealfall auch noch Sicherheiten in Form von Lebensversicherungen, Festgeld oder Immobilien vorhanden, dann sind die Chancen auf einen Kredit gut.

Da die Banken die Kreditzinsen häufig abhängig von der Bonität des Antragstellers festlegen, können Sie häufig auch noch Kreditkosten sparen. Besonders bei Krediten mit hoher Summe, wie es bei Bau- und Immobilienkrediten der Fall ist, haben Sie mit einem Mitantragsteller bessere Chancen. Auch bei kleineren Krediten wie Modernisierungskrediten oder einfachen Ratenkrediten kann ein Mitantragsteller die Chancen entscheidend verbessern. Das ist besonders dann der Fall, wenn Sie nur ein geringes Einkommen beziehen, da Sie sich noch in der Ausbildung befinden, studieren oder aufgrund von Arbeitslosigkeit eine finanzielle Durststrecke durchleben.

Der Mitantragsteller haftet selbstschuldnerisch. Geraten Sie als Hauptkreditnehmer in Zahlungsschwierigkeiten, dann wird der Mitantragsteller vom Kreditgeber aufgefordert, die Ratenzahlungen zu übernehmen. Der Mitantragsteller verbürgt sich mit seiner Unterschrift auf dem Kreditantrag, die Zahlungsverpflichtungen des Hauptantragstellers zu übernehmen. Sie als Hauptantragsteller, aber auch der Mitantragsteller müssen mit dem Kreditvertrag verschiedene Unterlagen zur Prüfung der Bonität einreichen – Kontoauszüge und Einkommensnachweise gehören dazu.

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Was passiert bei einer partnerschaftlichen Trennung?

Trennung oder Scheidung bei gemeinsamen Kredit Hat sich Ihr Partner bereiterklärt, den Kreditantrag als Mitantragsteller zu unterzeichnen, so kann es immer wieder aus verschiedenen Gründen zu einer Trennung kommen. Ist das der Fall, dann müssen Sie gemeinsam für die volle Summe haften. Der Gläubiger entscheidet, von wem er die Rückzahlung der noch vorhandenen Restschuld verlangt. Es kommt nun darauf an, eine faire Verteilung der Schulden auf beide Partner zu regeln. Waren Sie nicht verheiratet, können Sie sich mit dem Ex-Partner einigen, dass er an Sie die Hälfte der Raten zahlt, wenn die Bank Sie zur Zahlung der Raten ausgewählt hat. Bei einer Scheidung kann der Ausgleich zwischen den beiden Eheleuten durch einen Rechtsanwalt geregelt werden, hier müssen die gemeinsamen Schulden zum Teil bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts berücksichtigt werden.

Der Bürge – eine sinnvolle Alternative

Können Sie die Anforderungen an die Bonität für einen Kredit nicht erfüllen und leben Sie nicht in einer Partnerschaft, müssen Sie Ihre Hoffnungen auf einen Kredit nicht immer aufgeben. Eine Alternative zum Mitantragsteller ist der Bürge – das kann jemand aus Ihrer Familie, aber auch ein guter Freund sein, der die entsprechenden Sicherheiten nachweisen kann. Der Bürge hat rechtlich gesehen nicht einen so hohen Status wie ein Mitantragsteller, doch kann er Ihre Chancen auf ein Darlehen entscheidend erhöhen. Wichtig ist, dass der Bürge über eine sehr gute Bonität verfügt. Er sollte also ein entsprechend hohes Einkommen oder auch Wertgegenstände, Immobilien oder eine Lebensversicherung nachweisen können. Wichtig ist, dass der Bürge über keinen negativen Eintrag bei der Schufa verfügt. Können Sie als Kreditnehmer die Raten für Ihren Kredit nicht mehr zahlen, dann wendet sich die Bank an den Bürgen, der dann die Ratenzahlung übernehmen muss. Allerdings fallen die Konditionen für einen Kredit, wenn Sie einen Bürgen stellen, zumeist nicht so gut aus wie bei einem Mitantragsteller.