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EU-Richtlinien erschweren Aufnahme für Immobilienkredite

Die verschärfte Richtlinie der Europäischen Union für die Vergabe von Immobilienkrediten soll Eigenheimerwerber vor einer späteren Zwangsversteigerung schützen. Ihre Bestimmungen sind jedoch so streng, dass selbst als sicher einzustufende Immobilienfinanzierungen mitunter nicht mehr möglich sind. Zudem kalkulieren die Banken bei der Immobilienkreditvergabe aus Sicherheitsgründen offensichtlich mit einer deutlichen Kostensteigerung nach dem Ablauf der Zinsbindungsfrist, obgleich eine solche wenig wahrscheinlich ist.

Strenge Richtlinien für die Vergabe von Immobilienkrediten

Der Kerngehalt der neuen Richtlinie der Europäischen Union zur Immobilienkreditvergabe zielt darauf hin, dass Bauherrn und Hauskäufer ihren Kredit innerhalb der statistischen Lebenserwartung vollständig tilgen können. Die Bank darf nicht mehr eine wahrscheinliche Wertsteigerung des zu finanzierenden Gebäudes in die Kreditprüfung einrechnen. Aus Sicherheitsgründen verschärfen fast alle Banken die Vergaberichtlinien für die Immobilienfinanzierung deutlich über das vom europäischen Gesetzgeber verlangte Maß. Sie rechnen zwar das vermutlich später wegfallende Kindergeld in die Haushaltsrechnung ein, nicht aber die Tatsache, dass nach Ablauf der Erziehungszeit in vielen Fällen wieder beide Elternteile berufstätig sein werden.

Das Motiv war der Verbraucherschutz

Das Motiv für die Verschärfung der Vergabebedingungen bei Baufinanzierungen war durchaus im Sinne der Verbraucher, die vor einer Überschuldung und einer möglichen Zwangsversteigerung ihrer Immobilie geschützt werden sollten. Zur Vermeidung eventueller Regressansprüche erhöhen die Banken die Anforderungen an die Immobilienkreditvergabe über das von der EU verlangte Maß, sodass viele Finanzierungen nicht mehr möglich sind. Dass eine Entschuldung durch den späteren Verkauf des Hauses oder durch die Vermietung eines Teils der finanzierten Immobilie nach dem Auszug der Kinder möglich ist, darf der Sachbearbeiter der neuen EU-Richtlinie zufolge bei seiner Kreditentscheidung nicht mehr berücksichtigen. Betroffen sind von der Verschärfung der Richtlinien durch die Europäische Union nicht nur Hausbauer und Hauskäufer, sondern auch Eigenheimbesitzer, die größere Umbaumaßnahmen durchführen möchten.

In anderen Staaten sind die Auswirkungen der neuen EU-Richtlinie noch größer

Die neuen Vergabebestimmungen werden die Mietquote in Deutschland erhöhen, da deutlich weniger Bewerber als früher einen Immobilienkredit erhalten. In einigen Staaten der Europäischen Union zeigen die neuen Vorschriften zu Immobilienkrediten noch stärkere Auswirkungen. Unter anderem in Finnland und Spanien ist der Besitz von Wohneigentum weiter verbreitet als in Deutschland. Mietwohnungen stellen dort eher die Ausnahme als die Regel dar, zumal die Banken in diesen Ländern nahezu jedem Bewerber, der zusätzlich zur Miete einen angemessenen Aufschlag für Instandhaltungskosten aufbringen kann, bislang einen Immobilienkredit genehmigten.

Zu beobachten ist auch, dass die Banken in den meisten anderen EU-Staaten die Richtlinie weniger streng als in Deutschland interpretieren, sodass die Immobilienkreditvergabe in vielen Fällen weiterhin möglich bleibt. Die ängstliche Umsetzung der EU-Richtlinie zur Immobilienkreditvergabe durch deutsche Geldinstitute führt hingegen dazu, dass die hierzulande ohnehin niedrige Eigentumsquote in naher Zukunft weiterhin sinkt.